verstehe ich ... die IR wird ja vom unternehmen bezahlt. sie können nur das bringen was "erlaubt" ist. die aussage 2013 "wissen wir auch nicht " (siehe forum, andere user) hat mich sehr überrascht. das war nicht sehr glücklich...
wichtig sind doch die zahlen. cleverle hat es doch immer auf den punkt gebracht und rechtlich abgefragt, glaube ich.
verstanden habe ICH aber folgendes: ...der Gesetzgeber den gesetzlichen Vertretern von Kapitalgesellschaften in § 325 Abs. 1 Satz 2 HGB als Offenlegungszeitraum zwölf Monate nach Abschlussstichtag einräumt. Die Offenlegungsfristen sind dabei nicht verlängerbar. " bedeutet, die zahlen hätten ungeprüft (da nicht gelistet und kleine kapitalgesellschaft) schon längst veröffentlicht sein müssen. sie liegen scheinbar auch schon vor, da zur prüfung eingereicht? die prüfung benötigst du für das neue prospekt, sicher. kannst du ja dann noch machen. auch "KLEINE" änderungen sind durch die prüfung möglich. rest der aussagen sind aus meiner sicht käse... |