Gewerkschaft GdF fürchtet nach Streik um ihre Existenz 15:21 04.03.12
FRANKFURT/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach dem Streik der Vorfeldmitarbeiter auf dem Frankfurter Flughafen fürchtet die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) wegen drohender Entschädigungsforderungen um ihre Existenz. Im Nachrichtenmagazin "Focus" sagte der GdF-Vorsitzende Michael Schäfer: "Es geht jetzt um die Existenz der GdF." Grund für seine Befürchtungen sind mögliche Forderungen des Airport-Betreibers Fraport (Fraport Aktie) und Lufthansa (Lufthansa Aktie) in zweistelliger Millionenhöhe.
Schon 20 bis 30 Millionen Euro könne die Gewerkschaft unmöglich stemmen, betonte Schäfer. Die Lufthansa bezifferte in dem Magazin den Umsatzausfall aber schon auf einen zweistelligen Millionenbetrag im oberen Bereich. Der Flughafenbetreiber Fraport rechnet laut "Focus" mit einem mittleren einstelligen Millionenbetrag.
Der Vorsitzende der Monopolkommission der Bundesregierung warnte trotz der Diskussion über die Macht von Kleinstgewerkschaften davor, per Gesetz die Tarifeinheit wieder herzustellen, um Arbeitskämpfe von konkurrierenden Gewerkschaften in einem Betrieb zu verhindern. "Ein Zwang für Minderheiten, sich der Mehrheitsgewerkschaft anzuschließen oder das Verhandlungsmandat zwangsweise aufzugeben, wäre kaum grundgesetzkonform, da es die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie verletzen würde", sagte Justus Haucap "Handelsblatt Online". "Diese gilt nämlich auch für Minderheiten."
Die Machtanballung bei Kleinstgewerkschaften halte er aber für ein Problem. Der Düsseldorfer Wirtschaftsprofessor regte an, über eine Änderung des Streikrechts gegen Gewerkschaften vorzugehen, die mit ihrer monopolartigen Macht nicht verantwortungsvoll umgehen. "Es ist zu überlegen, eine Kontrolle dieser Monopolmacht einzuführen, zum Beispiel indem das Streikrecht für Spartengewerkschaften angepasst wird." Es gehe darum, die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Denkbar wäre daher auch, eine explizite Missbrauchskontrolle einzuführen. "Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Verbraucher oder andere unbeteiligte Dritte bei einem Streik keine Ausweichmöglichkeiten haben."
Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte am Mittwoch nach zwei Wochen Streik mit kurzen Unterbrechungen den Ausstand der Vorfeldmitarbeiter gestoppt, weil die GdF mit zwei untergeordneten Streikzielen gegen die Friedenspflicht verstoßen habe. Zuvor hatte das Gericht bereits einen Unterstützungsstreik der Fluglotsen der Deutschen Flugsicherung (DFS) untersagt. Insgesamt waren wegen des Streiks mehr als 1500 Flüge ausgefallen.
Die Lufthansa hatte bereits am Mittwoch nach der Entscheidung des Gerichts angekündigt, schon im Interesse ihrer Aktionäre den Schaden zu ermitteln und einzuklagen, wenn sich dazu die rechtliche Möglichkeit zeige./kno/DP/he
Quelle: dpa-AFX |