Und jetzt auch noch einen Tusch für die Anleger, die heute diese günstige Gelegenheit genutzt haben, um noch relativ günstig, oder anders gesagt, mit einem blauen Auge rauszukommen! Veräußerungsverluste kann man mit späteren Gewinnen steuerlich verrechnen! Die wertlose Ausbuchung bedeutet allerdings einen wirtschaftlichen Totalverlust! Sollte auch ein Lemming mal bedenken! |