Da heute (von Dago) die Meinung vertreten wurde, dass die Altaktionäre als Gegenleistung für einen Schadensausgleich ihre Steini-Aktien abtreten müssen (an den "Weissen Ritter" oder an wen auch immer): Da bin ich anderer Meinung, weil das schon aus dem Grund nicht funktionieren kann, da die allermeisten Altaktionäre (auch ich) ihre damaligen Shares längst mit Verlust verkauft haben. Nichtsdestotrotz sind auch diese Altaktionäre klageberechtigt (sowohl lt. Tilp als auch lt. VEB), da auch diesen ein erheblicher Schaden entstanden ist. Sie haben halt ihre Verluste längst realisiert, während die anderen, welche ihre Shares noch haben, bisher "nur" Buchverluste zu beklagen haben. Man wird deshalb eine Lösung finden die beiden Gruppen gerecht wird (in Form von Cash oder Aktien). Entscheidend ist der Stichtag (5. oder 6.12.17, wird wohl noch festgelegt werden). Es spielen im übrigen für die Berechnung des erlittenen Schadens sogar Verluste von Shares eine Rolle, die schon vor dem Stichtag wieder verkauft wurden. Man muss also zum Stichtag noch nicht mal mehr Steini-Aktien gehabt haben, um Ansprüche als Altaktionär geltend machen zu können. |