WINDENERGIE - Seit diesem Jahr werden neue Windparks nur noch per Ausschreibung vergeben. Für Bürgerwindparks gibt es bei diesen Ausschreibungen Sonderregeln: Sie müssen keine Baugenehmigungen vorweisen, um an der Ausschreibung teilzunehmen, dafür können sie sich mehr als vier Jahre Zeit lassen. Anders als ihre Konkurrenten bekommen sie am Ende der Ausschreibung nicht jenen Fördersatz, mit dem sie ins Rennen gegangen sind - sondern automatisch den des teuersten Windparks, der noch den Zuschlag erhielt. Doch was ursprünglich den Bürgerprojekten helfen sollte, sorgt nun für Ärger. Denn in den beiden bisherigen Ausschreibungsrunden gingen nicht etwa sorgsam ersonnene Projekte engagierter Bürger an den Start, sondern Windprofis mit Bürgerkonstrukten. (SZ S. 19) |