Letzte Woche habe ich die Mitteilung bekommen, dass die Strafuntersuchung gegen ALF betreffend Betrug zum Nachteil von mir nicht an die Hand genommen wird. Begründet wird dies in erster Linie damit, dass die verbreiteten News keine objektiven Wertungen und in die Zukunft gerichtet sind, mit einem rechtlichen Hinweis ( zukunftsgerichtete Aussagen usw.)versehen sind, keine Arglist gesehen wird, und schließlich eine Opfermitverantwortung gesehen wird. So hätte mich stutzig machen müssen, dass die Alf Group Singapore PtePty Ltd nicht im Internet erscheint. Dies ist umso bemerkenswerter, dass die Staatsanwaltschaft selbst in ihrer Ablehnung bemerkt, dass der Revisionsbericht darauf hinweist, dass die Beteiligungen nicht hätten auf ihre Werthaltigkeit geprüft werden können. Ja, wie soll der einfache Aktionär prüfen, was die von Alf engagierte Revisionsstelle nicht konnte. All diese Merkwürdigkeiten haben mich veranlasst, Beschwerde beim Obergericht Zug zu stellen. Was sonst noch interessant ist: Die Staatsanwaltschaft stellt fest, dass seit dem 27.1.12 kein in der Schweiz wohnhaftes Verwaltungsratmitglied mehr existiert. Ebenso hat die Revisionsstelle ihr Mandat nieder gelegt. Es wird daher eine Frage der Zeit sein, bis die Gesellschaft von Amtes wegen gelöscht wird. Außerdem wird in Bezug auf die diversen und eher fragwürdigen Kaptialerhöhungen der Alf von Amtes wegen eine Strafuntersuchung betreffend Erschleichung einer falschen Beurkundung eröffnet. Diese Tatsache hat mich wohl auch vor einer Kostennote in HÖhe von 442 Franken bewahrt. Diese Kosten übernimmt die Staatskasse |