Eine Klage selbst richtet sich sicher nach dem Verlust, den du dann einklagen willst. Sie ist meines Wissens relativ teuer. Dies ist ja auch der Grund, warum ich eine Anzeige gemacht habe. So müssen die Behörden ermitteln und nicht ich. Und ich sehe tatsächlich Chancen für eine Verurteilung da die Verantwortlichen jede Menge Versprechungen gemacht haben, die nicht gehalten wurden. Also der klassische Fall für Anlagebetrug. Ebenfalls sind sie ihren aktienrechtlichen Pflichten, wie Bestellung eines Schweizer Direktors oder Einberufung einer GV, wenn 10 % der Aktionäre dies wünschen, nicht nachgekommen. Ist der Betrug dann bewiesen und eine Verurteilung erfolgt, sind die Chancen für eine Privatklage ungleich größer, wobei ich nicht verhehlen mag, dass ein erstrittener Titel unter Umständen nicht allzuviel Wert ist. Denn Recht haben, Recht bekommen und vor allem Schaden ersetzt zu bekommen ist einfach dreierlei |