Weitere Vorteile des Listings am Open Market: ■Der schnellste und kostengünstigste Zugang zu den weltweiten Kapitalmärkten mit wenig regulatorischen Auflagen. ■Geringe Zugangsvoraussetzungen ■Minimale Offenlegungs- und Informationspflichten vor und nach dem IPO. ■Mit dem Listing wird Ihr Unternehmen unabhängig bewertet (gut, wenn Sie über den Verkauf des Unternehmens nachdenken) ■Erhöhte Sichtbarkeit im Investorenumfeld ■Sehr moderne Trading-Systems (Parket and Xetra) ■Ihr Einstieg bei der Börse. Entwickelt sich Ihr Unternehmen weiter, kann es in den höheren Segmenten der Deutschen Börse gelistet werden. ■Sie sind an der angesehensten Börse der Welt gelistet. Regeln und Vorschriften, die für Unternehmen am Open Market nicht gelten Die folgenden allgemein bekannten und gefürchteten Auflagen für börsennotierte Firmen gelt nicht, wenn Ihr Unternehmen am Open Market gelistet ist: ■Keine Ad Hoc Meldungen notwendig ■Keine Pflichtmeldungen notwendig, wenn Mitglieder der Vorstands Aktien des Unternehmens kaufen oder verkaufen. ■Es müssen keine Quartalsmeldungen gemacht werden. ■Keine Übernahme-Klausel ■Keine Prospektpflicht ■Sie müssen keine "Insider-Liste" führen http://www.steuerkanzlei.co.uk/boersengang-frankfurt |