Als, ich war zwei Jahren noch Ebay-Gold-Powerseller war, da hatten wir so ein eigenes Forum - nur eben für die Spitzenverkäufer (lol, ich war nicht unbedingt einer, war eben nur so was bestimmtes bei mir). Und da unterhielten sich gerade die PC-Verkäufer darüber, dass wohl sehr viele die PC bestellen, auch wohl sofort bezahlen - ist in der Regel immer Vorkasse - dann aber nach genau 14 Tagen, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dann mussten die Verkäufer dem noch mitteilen, wie er das Ding zurückhaben will, und daran meinten die dann festgestellt zu haben, dass das eben die Masche sei. Ein anderer würde eben das Gerät sofort zurückschicken, weil annimmt, dass es so richtig und notwendig sei. Und nur die Hartgesottenen wüssten eben, dass sie nur innerhalb von 14 Tagen "zurücktreten" müssen, aber noch nciht das Notebank beim Händler sein muss. Und so hat derjenige nochmals mind ne Woche Zeit das Notebook zurück zu schicken. Und auch hätte der Kunde Anspruch, auf Erstattugn der Versandkosten, sowohl für die Lieferung zu ihm, als auch wieder zurück.
Es gäbe wohl die Bestimmung, dass gezogene Nutzen bezahlt werden müssten, aber man könne keinem Kunden nachweisen, dass er fleissig drei Wochen mit dem PC gearbeitet hätte. Also ich hätte das nicht vor, weil ich eben wohl viel zu lange brauche bis ich mich an son Ding gewöhnt hätte, aber schon eine Sache..........oder auch für den Urlaub für manch einen.... |