Hahaha :D
Soviel zur Sachlichkeit hier im Schräd.
Sorry,Mega. ;)
Nix Kursrelevantes aber ich tu ma trotzdem.
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25.04.2005 16:03
Pongs & Zahn AG:
Dritte Aufforderung zur Einreichung der
unrichtig gewordenen Aktienurkunden
PONGS & ZAHN (Nachrichten)
Berlin
WKN: 695400, ISIN DE0006954001
Dritte Aufforderung zur Einreichung
der unrichtig gewordenen Aktienurkunden
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 12. Juni 1998 unter anderem beschlossen,das Grundkapital von Deutsche Mark in Euro und die Nennbetragsaktien in Stückaktien umzustellen.
Ferner wurde durch Beschluss dieser Hauptversammlung und
des Aufsichtsrats vom 22. Juli 1998 die Satzung teilweise geändert und neu gefasst. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile wurde hierbei ausgeschlossen.
Die entsprechenden Änderungen der Satzung unserer Gesellschaft wurden am 7. August 1998 in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. Der Inhalt der Aktienurkunden ist somit unrichtig geworden.
Hiermit fordern wir unsere Aktionäre zum dritten Mal auf, sämtliche ihrer Aktienurkunden mit Gewinnanteilsschein Nr. 20 und Erneuerungsschein in der Zeit vom 1. März 2005 bis einschließlich 31. Mai 2005 bei der Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart einzureichen.
Von Aktionären, deren Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. Aktionäre, die ihre Aktien durch ihre Depotbank verwahren lassen, werden gebeten, ihre Aktien durch ihre Depotbank in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen. Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten,
ihre Aktienurkunden innerhalb der oben genannten Frist
bei einem Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Landesbank Baden-Württemberg einzureichen. Anstelle der eingereichten Aktienurkunden erhalten die Aktionäre entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung Miteigentum am Sammelbestand an Aktien unserer Gesellschaft bei der Clearstream Banking AG.
Die entsprechende Depotgutschrift wird den Aktionären über die Landesbank Baden-Württemberg bei ihrer Depotbank verschafft.
Für die Aktionäre wird die Umstellung auf Girosammelverwahrung kostenlos durchgeführt. Ab dem 1. März 2005 sind die Aktien der PONGS & ZAHN AG, Berlin, nur noch im Girosammelwege lieferbar. Die unrichtig gewordenen Aktienurkunden unserer Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum 31. Mai 2005 einschließlich zur Überführung in die Girosammelverwahrung eingeliefert worden sind,werden nach § 73 AktG für kraftlos erklärt.
Die erforderliche Genehmigung ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 4. Februar 2005 erteilt worden.
Berlin, im April 2005
PONGS & ZAHN Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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Mit Gruß vom Dampfer 