Zur Klarstellung: Sämtliche Beschlussvorschläge zur HV sind natürlich völlig normal, auch zum möglichen Bezugsrechtsausschluss. Es handelt sich ja auch nur um genehmigtes Kapital, also es ist noch völlig offen, inwieweit das dann auch ausgenutzt wird.
Also keinerlei Grund zu irgendeiner Panik, alles ist im Rahmen des Üblichen.
Das einzige, was nicht üblich ist, ist die Möglichkeit zum BZR-Ausschluss für einen Greenshoe im Falle einer Neuemission. Das war auch das einzige, wozu ich eine Diskussion anstoßen wollte, weil ich sowas noch nie erlebt haben und das daher für mich ein Indiz ist, dass es irgendeine Agenda zu einem IPO geben könnte. Denn sowas setzt man nicht einfach mal so auf eine Tagesordnung. Auch der Bericht hierzu ist äußerst knapp gehalten.
Dazu die Kombination, dass der Börsenkurs seit einiger Zeit gefühlt gedeckelt wird, weil er aktuell nur die negativen Tage im TecDax mitnimmt und gute Zahlen ganz bewusst stark abverkauft werden (sowohl GB 2017 als auch Q1 2018) gibt etwas das Gefühl, dass ein bestimmter Durchschnittskurs eingehalten werden soll.
Aber trotzdem: es ist keinerlei Panik veranlasst, aber es könnte aber trotzdem eine Überraschung anstehen. Nicht mehr und nicht weniger. Und man sollte diesmal dafür sorgen, dass diese Überraschung (wenn es sie wirklich geben wird) bitte kursförderlich kommuniziert wird. Das war eigentlich alles, was ich zur Diskussion stellen wollte.
Die Sache hat sich dann etwas zu negativ verselbständigt. Eigentlich wollte ich nur wissen, ob sich jemand (insbes. der normal gut informierte MajorAustria, den ich anfangs angesprochen hatte) auf die Passage zum Greenshoe einen näheren Reim machen und uns das mal erläutern kann, warum das in den HV-Beschlüssen drin ist.
Nochmal, alles andere ist völlig normal. |