aus dem GB 2014:
RECHTLICHE RISIKEN → Risiken 1. R echtsstreitigkeiten aus Kündigungen der alten Anleihen: Gerichte könnten die SolarWorld AG zur sofortigen Rückzahlung der Nennbeträge der gekündigten alten Anleihen nebst Zinsen verurteilen. 2. R echtsstreitigkeiten zwischen einem Siliziumlieferanten und unserer Tochtergesellschaft SolarWorld Industries Sachsen GmbH: Schadensersatzansprüche aus der Nicht-Abnahme von Silizium aus Lieferverträgen mit einem Lieferanten 3. Sonstig e wesentliche anhängige Rechtsstreitigkeiten und -verfahren: einzelne Gerichtsverfahren bzw. behördliche Verfahren, in denen sich Dritte Ansprüchen gegenüber der SolarWorld berühmen 4. Sonstige Rechtsrisiken: vielfältige steuerliche, wettbewerbs-, patent-, kartell-, arbeits-, marken- und umweltrechtliche Regelungen im Rahmen unserer internationalen Geschäftstätigkeit, die bei Verletzung Kosten verursachen können Eintrittswahrscheinlichkeit (Probabilität) 1. Gering: Die SolarWorld AG hält die eingereichten Kündigungen der alten Anleihen für nicht wirksam, da laut externer juristischer Stellung- nahme kein Kündigungsrecht gemäß den Anleihebedingungen oder aus wichtigem Grund besteht. Das Landgericht Frankfurt am Main hat in verschiedenen Verfahren die Klage abgewiesen. Das OLG Frankfurt hingegen hält Kündigungen, die zwischen der Einberufung der Gläubi- gerversammlungen am 5./6. August 2013 und der jeweiligen Gläubigerversammlung selbst erklärt wurden, für wirksam. Gegen dieses Urteil hat die SolarWorld AG Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, über die noch nicht entschieden ist. Weitere Verfahren sind vor dem LG Bonn und dem OLG Köln rechtshängig. 2. Gering: Laut einer externen juristischen Stellungnahme bestehen nach europäischem Recht kartellrechtliche Bedenken gegen die zugrunde liegenden Siliziumverträge, was zur Nichtigkeit der Abnahmeverpflichtungen der SolarWorld Industries Sachsen GmbH und ggf. zur Nichtig- keit der Lieferverträge führen könnte, sodass laut externer juristischer Stellungnahme der Lieferant keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gerichte v. a. im Ausland eine andere Ansicht vertreten oder das europäische Kartellrecht für nicht anwendbar halten. 3. Mittel: Aufgrund der jeweiligen Verfahrensstände muss derzeit damit gerechnet werden, dass hieraus finanzielle Belastungen für die SolarWorld entstehen. 4. Gering: Der SolarWorld sind derzeit keine weiteren wesentlichen Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, Patentverletzungen oder Ähnlichem bekannt, die die geschäftliche Lage des Unternehmens erheblich beeinflussen könnten. Durch die globale Vertriebspräsenz können jedoch grundsätzlich Risiken aus Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf markenrechtliche Nutzung auftreten. Auswirkung (Stärke, Fristigkeit) 1. Gering, kurzfristig: Sollten Gerichte entscheiden, dass entgegen unserer Auffassung für Anleihegläubiger ein außerordentliches Kündi- gungsrecht besteht, müsste SolarWorld die gekündigten Anleihen zum vollen Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen tilgen. Sofern die Rechtsprechung des OLG Frankfurt Bestand hat, wären Kündigungen über Anleihen mit einem Nominalwert von insgesamt ca. 1,4 Mio. € begründet. Die Anleihegläubiger müssen aber gegen Rückzahlung des Nominalbetrags die aus der Restrukturierung erlangten Vorteile her- ausgeben; hierdurch reduziert sich das wirtschaftliche Risiko für die SolarWorld AG erheblich. Die negativen Auswirkungen auf die Liquiditätslage der Gesellschaft schätzen wir als gering ein. 2. Hoch , mittel- bis langfristig: Sollten Gerichte entscheiden, dass der Siliziumlieferant einen Schadensersatzanspruch gegen unsere Tochter- gesellschaft SolarWorld Industries Sachsen GmbH hat, hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquiditätslage der Gesellschaft bis hin zur Bestandsgefährdung. 3. Mittel, kurzfristig: Alle wesentlichen anhängigen Verfahren befinden sich noch in einem Stadium, in dem zunächst ein Anspruch gegenüber der SolarWorld dem Grunde nach abschließend festzustellen ist. Der Höhe nach sind noch keine Forderungen gerichtlich bzw. behördlich gel- tend gemacht worden. Im Konzernabschluss wurden für diese Sachverhalte Rückstellungen in Höhe von insgesamt rund 6,3 Mio. € gebildet. Es ist aber nicht auszuschließen, dass je nach Verlauf und Ausgang der Verfahren signifikant höhere finanzielle Belastungen entstehen können. 4. Mittel, langfristig: Rechtsstreitigkeiten könnten sich auf das Ergebnis unserer Geschäftstätigkeit durch Bindung von Finanzmitteln, Gefährdung unserer Reputation und Marke sowie Verlust von materiellem und immateriellem Unternehmenseigentum auswirken
=> die "theoretisch" mögliche Bestandsgefährdung bezieht sich - im richtigen Kontext gelesen - auf die GmbH und das ist wohl etwas anderes als die Gefährdung des Gesamtkonzerns.. |