ein Krimineller?
Fischer schließt deutsche Zustimmung zu Irak-Krieg nicht aus
Berlin (dpa/WEB.DE) - Außenminister Joschka Fischer (Grüne) hat eine deutsche Zustimmung im UN-Sicherheitsrat zu einem Irak-Krieg nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' betonte er aber erneut: "Fest steht, dass wir uns militärisch an einer Intervention nicht beteiligen."
Fischer sagte, niemand könne das deutsche Votum im Sicherheitsrat vorhersagen, "da keiner weiß, wie und unter welchen Begleitumständen der Sicherheitsrat sich hiermit befassen wird". Die Bundesregierung werde keine Soldaten zum Kämpfen in einen Konflikt schicken, "von dessen Notwendigkeit als letztem Mittel sie nicht zu hundert Prozent überzeugt ist".
Während der vergangenen Tage haben sich die USA verstärkt auf einen Krieg gegen den Irak vorbereitet.
Nur zur Erinnerung - die entsprechenden Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch:
§ 80. Vorbereitung eines Angriffskrieges. Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
§ 80a. Aufstacheln zum Angriffskrieg. Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Wenn ich das richtig verstanden habe - bin aber kein Jurist -, dann gehört der Herr Joseph Fischer, der Herr Rudolf Scharping und vielleicht auch der Herr Gerhard Schröder schon wegen der Kosovo-Geschichte in einen Raum, in dem die Luft gesiebt wird. |