Enteignung der Bürger - für Grüne kein Tabu

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neuester Beitrag: 08.04.19 13:42
eröffnet am: 11.01.19 15:16 von: Shitovernokh. Anzahl Beiträge: 50
neuester Beitrag: 08.04.19 13:42 von: BarCode Leser gesamt: 3254
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11.01.19 15:16
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5360 Postings, 2496 Tage ShitovernokheadEnteignung der Bürger - für Grüne kein Tabu

Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek kann sich als letztes Mittel auch eine Enteignung von Berliner Wohnungseigentümern vorstellen, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern. „Im Grundgesetz steht: Eigentum verpflichtet“, sagte die Politikerin.
 

11.01.19 15:45
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2437 Postings, 7512 Tage VersägerHast Du auch eine eigene Meinung dazu?

Die Methoden, wie die Deutsche Wohnen ihre Mieter ausplündert gehören nicht nur an den Pranger, sondern sollten in den Bereich der Strafverfolgung fallen. Wer Nebenkosten hochtreibt, um mit der Nebenkostenabrechnung noch zusätzliche Gewinne zu machen, nutzt m. E. kein juristisches Schlupfloch, sondern betrügt die Mieter. Eine Enteignung ist da nicht nur kein Problem, sondern konsequent. Bei jeder Straftat werden Objekte, die zur Begehung benutzt werden beschlagnahmt!  

11.01.19 15:51
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16233 Postings, 6307 Tage noideaVersäger

wer treibt den die Nebenkosten hoch ?!!! Das sind doch nicht die Vermieter ! Die geben die Kosten nur weiter !

Der Staat und die Städte mit ihren Gebühren etc, treiben doch die Mieten in die Höhe !!

Strom, Wasser, Abwasser, Müll usw. sind in den letzten Jahren explodiert !!!

Da ist der Vermieter nicht verantwortlich !!!!  

11.01.19 15:54
1

2437 Postings, 7512 Tage Versäger@Noidea

Die Deutsche Wohnen hat sich Tochtergesellschaften zugelegt, deren Gewinne ganz offiziell in ihrer Bilanz stehen und die für die Explosion der Nebenkosten mit verantwortlich sind, abgesehen davon, daß einige abgerechnete Leistungen nie erbracht wurden.  

11.01.19 15:55
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5360 Postings, 2496 Tage ShitovernokheadWas ein unsachlicher Müll in #2

Es gibt eine HKV und die II. BV.
Völlig transparent. Wer falsch abrechnet, wird zur Rechenschaft gezogen.
Der Rest steht in #3.  

11.01.19 15:56
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13011 Postings, 6988 Tage Woodstore#3 falsch... wie das genau geht...

...erklärt der Spiegel am Beispiel von Vonovia

Auszug:
Das Unternehmen setzt seit seinem Börsengang sehr stark auf "Insourcing", also auf die Erledigung von Arbeiten durch eigene (Tochter-) Unternehmen. Rechtsanwalt Dr. Burkhardt Krems, selbst Vonovia-Mieter, vermutet Kalkül hinter dieser Strategie: "Die Tochterfirmen stellen der Vonovia für ihre Dienstleistungen überhöhte Rechnungen, die über die Betriebskostenabrechnung von den Mietern gezahlt werden." Die Gewinne der Tochterfirmen landen über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge wieder bei der Vonovia. Wäre die Vermutung des Rechtsanwalts korrekt, dann hätte der Konzern eine Mieterschröpfmaschine gefunden.
Vonovia-Mieter fühlen sich betrogen - SPIEGEL ONLINE
Mieterhöhungen, teure Modernisierungen, überhöhte Betriebskostenabrechnungen: Die Wut auf Vonovia ist groß. Bereichert sich Deutschlands größter Wohnungskonzern an seinen Mietern?
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Woodstore
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.

11.01.19 15:57

2437 Postings, 7512 Tage Versägerunsachlich ist Deine politische Hetze!

Schau doch mal bei Youtube vorbei, dort findet sich bestimmt die ARD-Recherche zu Deutsche Wohnen und ihrem Geschäftsgebaren.  

11.01.19 16:01
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Der Großteil der Nebenkosten ist schlichtweg nicht änderbar.
Wenn das z.B. beim Winterdienst so sein sollte, wie beschrieben:
Anfechtung und der Richter nimmt als Maßstab die ortsüblichen Kosten...
Zudem kommen wir bei dem Modell in den Tatbestand der Scheinselbständigkeit.  

11.01.19 16:07
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13011 Postings, 6988 Tage WoodstoreScheinselbständigkeit?

Inwiefern ist da bitte wer scheinselbstständig?

Also ... wenn in deinem Mietvertrag  z.Bsp. ein
Hausmeisterservice
Treppenhausreinigung
Winterdienst
mit drin ist, dann kannst du da nichts gegen machen.

Wen diese Dienstleistungen über eine eigene Tochterfirma nun um 100% teurer
erledigt werden, dann kannst du da rein gar nichts gegen machen.  Der Hausverwalter
bestimmt den Dienstleister und wenn der den teureren nimmt, dann ist das so.

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Woodstore
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.

11.01.19 16:12
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13011 Postings, 6988 Tage WoodstoreAus Dortmund

in aktuellen Mietverträgen werden bereits bis zu 54 verschiedene „sonstige Betriebskosten“ ausgewiesen. Momentan werden noch nicht alle dieser Betriebskosten tatsächlich auf den Mieter umgelegt,  man sieht aber wohin die Reise gehen soll. Neben Kabelgebühren werden vor allem Unmengen an Wartungs- und Kontrollkosten als Betriebskosten ausgewiesen. Baum-, Spielplatz-, Gasleitungs-, Blitzschutzanlage-, Hydrantenkontrolle, bzw. –wartung tauchen mittlerweile in den Verträgen auf. Viele dieser Punkte fallen unter die Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers und sind bisher, wie grundsätzlich angedacht, in der Miete eingepreist.
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Woodstore
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.

11.01.19 16:16

2437 Postings, 7512 Tage Versäger#9

So ein Modell findet leider sehr schnell seine Nachahmer und die Justiz duckt sich dann weg, weil es irgendwann alle so machen, die es auf Grund ihrer Wohnungszahl auch können.  

11.01.19 16:18
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5360 Postings, 2496 Tage Shitovernokheadzu #9

Wenn der Dienstleister X nur für das Unternehmen Y tätig ist (weil ja viel zu teuer...) ist das Scheinselbstständigkeit.
Die Anfechtbarkeit einer solchen Abrechnung habe ich bereits oben erklärt.

Zu 10:
Tja, danke Regierung, danke EU.
Den Wartungs- und Kontrollwahn hat kein Wohnungsunternehmen erfunden, sondern ist leider per Verordnungen so geregelt.

Die Kritik ist berechtigt, hat aber hier im Thread den falschen Adressaten.
 

11.01.19 16:32
1

2437 Postings, 7512 Tage Versäger#12

Da wäre ich mir nicht ganz so sicher wie Du. Meine Eltern hatten sich schon deutlich vor der gesetzlichen Verpflichtung zu Rauchmeldern solche zugelegt. Mit der Einführung des Gesetzes hat der Vermieter beschlossen, daß die Anbringung und Wartung der Rauchmelder an eine Firma vergeben wird. Die Wartung wird den Mietern ohne gesetzliche Grundlage aufgebürdet, denn im Gesetz steht, daß zwar der Vermieter den Rauchmelder anzubringen hat, aber die Wartung dem Mieter obliegt. Monatliche Wartungskosten von ca. 5 Euro werden berechnet für eine jährliche Dienstleistung, die bei drei Rauchmeldern unter 5 Minuten liegt, d. h., ein effektiver Stundensatz von ca. 720 Euro. Nur etwa alle zehn Jahre muß mal die Batterie ausgetauscht werden und dann ist der Aufwand in etwa doppelt so hoch.  

11.01.19 16:39

5360 Postings, 2496 Tage Shitovernokhead#13 ist auch nicht richtig, zumindest in NRW

11.01.19 16:42
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5360 Postings, 2496 Tage ShitovernokheadRauchmelder Wartung nach DIN 14676

ist übrigens auch ein Knaller.
Da lässt man als Mieter schnell die Finger davon.
http://www.rauchmelder-shop.de/rauchmelderpflicht/...rauchmeldern.php  

11.01.19 16:48
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3816 Postings, 7081 Tage flumi4Grüne?

waren die jemals wählbar?  

11.01.19 16:57
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2437 Postings, 7512 Tage Versäger@Shitovernokhead

11.01.19 16:58
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2336 Postings, 2831 Tage VanHolmenolmendol.Bitte Trude Kappel sofort

komplett enteignen. Ganz im Ernst: wie kann ein halbwegs geistig gesunder Mensch dazu kommen, diese bestenfalls nutzlosen Vögel von Halbintelligenten und Studienabbrüchen zu wählen?  

11.01.19 17:01

20123 Postings, 2573 Tage SzeneAlternativDu meinst die Afd?

11.01.19 17:01

5360 Postings, 2496 Tage ShitovernokheadAus Deinem Link

ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!  

11.01.19 17:03

2336 Postings, 2831 Tage VanHolmenolmendol.Hab' ich Trude Kappel

geschrieben? Ich meinte natürlich Kappes.  

11.01.19 17:06
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4699 Postings, 2786 Tage sfoa#9 - Blödsinn... und nicht zweifelsfrei und

eindeutig erklärt! Dem Hausverwalter sind GRUNDSÄTZLICH die Hände bei der Auswahl der Dienstleister gebunden, leider nicht unbedingt während einer Legislaturperiode (i.d.R. 1 Jahr), zumindest spätestens bis nach jeder Eigentümerversammlung, wo die Verwaltung entlastet werden soll/will/muss! Es obliegt dem Verwaltungsbeirat und letztendlich der Eigentümergemeinschaft, dem Verwalter auf die Finger zu klopfen (bis zum Verwalterwechsel!), wenn er spekulativ "seine ihm genehmen Dienstleister" für Verwaltungsaufgaben wie Reparaturen, Pflege, Baumassnahmen etc . heranzieht. Passiert i.d.R. NIE, weil grössere Massnahmen stets in der Eigentümerversammlung und im voraus von den Eigentümern einstimmig oder mehrheitlich (je nach der Massnahme - gesetzlich teilweise vorgegeben!) beschlossen werden MÜSSEN! ODER/UND, während einer Legislaturperiode wird bei "grösseren" anfallenden Aufgaben kurzfristig der Verwaltungsbeirat in die Entscheidungen der Hausverwaltung einbezogen (natürlich nicht, wenn eine kaputte Glühlampe im Haus gewechselt werden muss...). Wenn eine Eigentümergemeinschaft solche Grundsätze nicht umsetzt und ihre Rechte nicht kennt, sind die Eigentümer nicht nur unwissend sondern auch noch dumm...

Die ganze Geschichte relativiert sich dann, wenn der Eigentümer und gleichzeitig Verwalter eine "alleinige Gesellschaft" (z.B. Vonovia u.a.) ist. Dort sind die Spielregeln leider etwas "anders" und natürlich stark zu hinterfragen und zu kritisieren (oft auch fiesse Methoden!). "Sauereien" von Miethaien muss man aber nicht einfach hinnehmen. Es gibt trotzdem vielseitige Möglichkeiten, den Ganoven in der Eigentümer- und Verwalterbranche ihre Grenzen, die begrenzt auch vorhanden sind, aufzuzeigen und nicht klein beizugeben. Recht haben die Kritiker insofern, dass bei offensichtlichen "Machenschaften" der Staat/die Politik gegenüber den Gesellschaften gegenüber viel zu nachsichtig ist. Gesetze oft zu lasch oder zu Lasten von Mietern (aber auch mal umgekehrt!!) ausgestaltet sind. Es gibt aber auch Mieter, die mit unlauteren Schlupflöchern oder fiessen Methoden rumtricksen und es dem Vermieter (egal ob Gesellschaft oder "normalen" Eigentümer, der vermietet) schwer machen.

Ich will hier keine miess handelnden Eigentümer oder Verwalter "schönreden", nur den Unterschied deutlich machen, dass bitte nicht alle Eigentümer/Vermieter in einen Topf gewerfen werden dürfen. Wer selbst Eigentümer und gleichzeitig Vermieter einer Immobilie ist (ich auch!) weiss um "das Gute" und "das Böse" und wer wie etwas für sich "ausschlachtet".

Noch etwas, "politische Hetze" gibt es bei Eigentum/Vermietung nicht bzw. soll es nicht geben - nur unausgegoren gestaltete Gesetze für ALLE Beteiligten, woraus sich dann oftmals Streitigkeiten ergeben. Wie im richtigen Leben, für den einen ist das Glas halbvoll, für den anderen halb leer... Menschen, die sich vom Gesetzgeber im Eigentums-/Vermietungsrecht ungenügend berücksichtigt wissen, sollten mehr an ihre Kommunalpolitiker rangehen und diese zwingen, auf die "grosse Politik" Einfluss zu nehmen. Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundeswahlen.... Wenn das Thema mehrheitlich relevant ist, auch auf "nur" kommunaler Ebene; egal ob in Stadtbezirken grosser Städte oder in kleinen Kommunen, kann jeder seinen Einfluss geltend machen. Und wenn es eine grosse Mehrheit betrifft, da kann/muss auch die Kommune im Interesse des Bürgers/Mieters etwas ändern... Natürlich nicht, wenn sie z.B. kommunales Eigentum an "manche Gesellschaften" bedingungslos veräussert... So wehrlos ist der Bürger/Mieter auch nicht, wie er sich manchmal aus Bequemlichkeit gibt. Einfach dran bleiben und "nachdrücken". Öffentlicher Druck hat schon oft etwas bewegt. Beispiele gibt es auch dafür!
   

11.01.19 17:27

2437 Postings, 7512 Tage Versäger#20

Wenn Du im Link auf "Mehr"  klickst, kommt dann, daß der Vermieter seine gesetzlichen Verpflichtungen aus dem BGB auch auf den Mieter abwälzen kann. Letztendlich aber hat natürlich der Vermieter eine Wahlfreiheit:

"Ein Vermieter von Mehrfamilienhäusern kann die Wartungsaufgaben also selbst übernehmen, vertraglich an den Mieter übergeben oder an einen Dritten, z.B. den Hausmeister, Dienstleister oder Brandschutzfachbetrieb, usw. delegieren. So kann er sicher sein, dass regelmäßig und richtig gewartet und die ausgeführten Wartungsarbeiten gerichtsfest protokolliert werden."
 

11.01.19 18:23

790 Postings, 2398 Tage NansenEnteignung wäre schon harter

Tobak und klingt für eine Partei der Mitte schon verdammt weit links. Aber die Nummer mit "Milieuschutzgebiete" gefällt mir noch besser. Endlich Schutzgebiete auch für Menschen und  deren Lebensraum.  Wenn du denkst es geht nichts mehr, kommt irgendwo ein Grüner her.  

11.01.19 18:49

2437 Postings, 7512 Tage Versäger@Nansen

"Wenn du denkst es geht nichts mehr, kommt irgendwo ein Grüner her. "

Wenn wir wirklich unabhängige Staatsanwaltschaften hätten, wäre der Grüne in diesem Fall überflüssig.
 

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