Gazprom PJSC Umtausch in russische Aktien
Sehr geehrte Depotkunde,
am 16.04.22 wurde ein russisches Gesetz veröffentlicht, das die Platzierung und den Umlauf von Hinterlegungsscheinen (Depository Receipt / ADR und GDR) verbietet, wenn die zugrunde liegenden Vermögenswerte russische Aktien darstellen. Dieses Verbot trat zum 27.04.22 in Kraft. Diese Hinterlegungsscheine auf russische Aktien wurden zum Großteil von Banken in den USA (zb. Bank New York Mellon, Citi Bank, J.P. Morgan) begeben. Laut Informationen von Clearstream hatte der Emittent der Hinterlegungsscheine, die Möglichkeit bei den offiziellen Stellen in Russland anzufragen, ob sie eine Ausnahmegenehmigung für die Weiterführung der Hinterlegungsscheine bekommen.
Die obige Gesellschaft hat aber die Beendigung des ADR-Programmes und die Einstellung der Zertifizierung beschlossen.
Aus diesem Grund Stehen Ihnen die folgenden beiden Optionen zur Verfügung:
Option 1 - Umtausch des ADRs im Verhältnis 1:2 in die Gazprom PJSC (ISIN RU0007661625) Option 2 - Kein Umtausch (ADR wird zu einem späteren Zeitpunkt verkauft oder wertlos ausgebucht)
Das Angebot wird nur für Positionen mit Lagerort USA (Kauf in den USA) angeboten. Das heißt, dass wir Ihre Bestände - sofern sie nicht in den USA liegen - dorthin verlagern müssen.
Derzeit sind leider folgende Punkte beim Umtauschangebot im Unklaren:
1. Eine Verlagerung der Position in die USA ist mit unbekannten fremden Spesen verbunden. Des Weiteren kann nicht garantiert werden, dass eine Verlagerung gemacht werden kann (zB wegen technischen Restriktionen).
2. Derzeit kann leider nicht garantiert werden, dass eine Weisung für den Umtausch ausgeführt wird, da sich die Informationen von den Emittenten sehr oft ändern und teilweise widersprüchlich bzw. sehr ungenau sind. Des Weiteren wird das ganze durch diverse Restriktionen erschwert.
3. Die russischen Aktien müssen dann bei einer Lagerstelle in Russland verwahrt werden. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Beilage "Risks of Investing in russian Securities". Russland hat in Bezug auf das Wertpapiergeschäft leider nicht den gleich hohen Standard in Bezug auf Sicherheit, Abwicklung, Recht etc. wie Österreich.
4. Ebenfalls können wir keine abschließenden Aussagen zu den Auswirkungen eines Umtauschs auf Ihre Rechte und Pflichten treffen. Nach den derzeit vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass die umgetauschten Wertpapiere nach dem Umtausch bis auf weiteres nicht verlagert bzw. veräußert werden können.
Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 18.07.2023 12:00 Uhr mitzuteilen, ob Sie Ihre ADRs umtauschen möchten.......
Dieses schreiben stammt von einer österreichischen regional Bank (Bundesland Ebene). Wenn die das hinkriegen sich zumindest die Mühe zu machen den Depotkunden den "Auftrag Freiwillige Kapitalmaßnahme" zukommen zu lassen, sollte dies doch auch bei jeder anderen Bank auch funktionieren. |