Nächste Pleite für Gerd am 18.12.:

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eröffnet am: 13.12.02 14:18 von: anarch. Anzahl Beiträge: 8
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13.12.02 14:18

2728 Postings, 7870 Tage anarch.Nächste Pleite für Gerd am 18.12.:


Zuwanderung: Rot-Grün richtet sich auf Scheitern ein

Bei einem negativen Urteil aus Karlsruhe müsste das gesamte Gesetzgebungsverfahren neu abgestimmt werden


Berlin/Karlsruhe -  Bundeskanzler Gerhard Schröder droht beim Zuwanderungsgesetz neues Ungemach. Denn ob das Bundesverfassungsgericht am 18. Dezember das Prestigeprojekt der rot-grünen Regierung passieren lässt, ist höchst ungewiss. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) ist jedenfalls optimistisch, dass fünf der acht Karlsruher Richter das Gesetz für verfassungswidrig halten werden. „Das Gesetz ist nicht nur schlecht und überflüssig, es ist auch rechtswidrig zu Stande gekommen. Ich gehe davon aus, dass dies entsprechend gewürdigt wird“, sagte Schönbohm der WELT. Eine ablehnende Vorentscheidung hatte der Zweite Senat des Gerichts bereits im Oktober getroffen.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hofft demgegenüber noch immer, dass das Gesetz mit vier zu vier Stimmen knapp durchkommt, weil eine Richterin als schwankend bezeichnet wird. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, erwartet, dass „wir noch erfolgreich sind“. Zumal es in Karlsruhe gar nicht um Inhalte des Gesetzes gehe, sondern um die Art seines Zustandekommens.

Intern bereite sich Rot-Grün allerdings schon auf ein Scheitern in Karlsruhe vor, hieß es gestern in Regierungskreisen. In diesem Fall drohen der Koalition neue Turbulenzen. Unklar ist, ob sie dasselbe Gesetz nach den Wahlen in Hessen und Niedersachsen am 2. Februar überhaupt erneut in den Bundestag einbringt. Dafür plädiert dem Vernehmen nach SPD-Fraktionschef Franz Müntefering. Doch viele Grüne halten dies nicht für zwingend, weil sie befürchten, dass die SPD allzu große Kompromisse mit der Union eingehen könnte. Wesentliche Gesetzespassagen wie zum humanitären Flüchtlingsschutz, warnt nach Angaben von Koalitionskreisen etwa Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck, würden dann verwässert. Deshalb gibt es in der Grünen-Fraktion Überlegungen, sich gegebenenfalls auf ein neues „Integrationsgesetz“ für Zuwanderer zu beschränken.

Ein negatives Votum des Bundesverfassungsgerichts hätte zur Folge, dass das gesamte Gesetzgebungsverfahren erneut in Bundestag und Bundesrat abgestimmt werden muss. In diesem Fall fehlt Rot-Grün eine Mehrheit für das Gesetz. Selbst dann, wenn die vier Brandenburger Stimmen von CDU und SPD mit Ja abgegeben würden. Denn durch den Machtwechsel in Sachsen-Anhalt (ebenfalls vier Stimmen) verfügt die Union über die Mehrheit im Bundesrat. Im Vermittlungsausschuss müsste die SPD-Seite auf die Union zugehen, damit das Gesetz nicht in der Versenkung verschwindet. Wie weit und wie schnell das Entgegenkommen ginge, würde der Kanzler bestimmen, hieß es in Regierungskreisen.

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach signalisiert etwa beim Nachzugsalter für Kinder bereits Kompromissbereitschaft. „Es ist möglich, dass wir uns mit der SPD beim Nachzugsalter auf zwölf bis 14 Jahre einigen“, sagte Bosbach der WELT. Bisher hat sich die Union auf sechs bis zehn Jahre festgelegt. Im Zuwanderungsgesetz sind es zwölf Jahre. Auch Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) soll ein Papier mit weiteren Angeboten an die Sozialdemokraten in der Schublade haben.


Die Eckpunkte des neuen Gesetzes

Abschiebung: „Duldung“ wird abgeschafft. Ausreisepflichtige können verpflichtet werden, in einer Ausreiseeinrichtung zu wohnen.

Arbeit: Die Arbeitsgenehmigung wird zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde erteilt, wenn die Arbeitsverwaltung intern zugestimmt hat. Nach drei Jahren erhalten alle Asylberechtigten eine Arbeitsgenehmigung. Hoch qualifizierte Fachkräfte können sofort eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Selbstständige, die in der Wirtschaft gesucht werden, dürfen zuwandern. Wer bei der Einreise seine Identität verschleiert, erhält keine Arbeitserlaubnis.

Integration: Wer sich dauerhaft in Deutschland aufhält, hat das Recht auf Integrationskurse. Er ist bei fehlenden Deutschkenntnissen verpflichtet, an ihnen teilzunehmen.

Entscheidung: Ob der Asylgrund beim „kleinen Asyl“ (Bürgerkriegsflüchtlinge und Opfer geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung) noch vorliegt, entscheidet künftig allein das Auswärtige Amt, andere Instanzen müssen sich daran halten. Wer Verfolgungsgründe nachträglich schafft, erhält kein Asyl.

Kindernachzug: Kinder bis 18 Jahre dürfen nachziehen, wenn sie zusammen mit den Eltern einwandern, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen, Vater oder Mutter anerkannte Asylberechtigte oder politisch Verfolgte sind oder zur Gruppe der hoch qualifizierten ausländischen Arbeitskräfte gehören. Sonst liegt die Grenze bei zwölf Jahren. Bislang galt eine einheitliche Altersgrenze von 16 Jahren. Die Behörden haben zusätzlich einen Ermessensspielraum.  

13.12.02 14:30

5937 Postings, 7974 Tage BRAD PITDas Zuwanderungsgesetz "verschärft" doch eher

die bisherigen Zuwanderungsvorschriften.
Wenn die Union jetzt gegen das Gesetz ist, so steht es im krassen Widerspruch zu ihrem bisherigen Verlangen hinsichtlich "Einwanderungsbegrenzung".

DAs ganze Dilemma konnte erst beginnen, weil die Bürger irrtümlich glauben "Zuwanderungsgesetzt" sei für "mehr" Zuwanderung.

Auch wenn ich von der Grundhaltung CDU´ler bin halte ich es eine Schweinerei, dass die Union die Unkenntnis der Wähler ausnutzt, nur um der Regierung kontra zu bieten.  

13.12.02 15:46

8215 Postings, 8364 Tage SahneWahre Worte, Brad

das ist schon das 2te mal heute das ich Dir recht geben muss.

Das wird aber jetzt nicht zur Gewohnheit :-)
 

13.12.02 15:48

5937 Postings, 7974 Tage BRAD PITDu meinst das war "erste Sahne" o. T.

18.12.02 10:14

2728 Postings, 7870 Tage anarch.Jo Gerd, so iss das!


Karlsruhe stoppt Zuwanderungsgesetz

Gut neun Monate nach dem Abstimmungseklat im Bundesrat hat das Bundesverfassungsgericht heute sein Urteil zum umstrittenen Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Regierung verkündet. Damit kann das Regelwerk nicht am 1. Januar in Kraft treten.


Karlsruhe - Die sechs unionsgeführten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen, Thüringen und Saarland hatten in Karlsruhe gegen das rot-grüne Prestigeprojekt aus der vergangenen Legislaturperiode geklagt. Sie hielten die Abstimmung im Bundesrat am 22. März für verfassungswidrig, weil der damalige Bundesratspräsident Wowereit die Ja-Stimme von Brandenburgs Ministerpräsident Stolpe als Votum für das ganze Land gewertet hatte, obwohl sich ein Minister in der Sitzung abweichend geäußert hatte. Nach dem Grundgesetz dürfen die Länder ihre Stimmen im Bundesrat nur einheitlich abgeben.

Die rot-grüne Bundesregierung wollte mit der Regelung die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte steuern, die Zuwanderung begrenzen und das komplizierte Ausländerrecht vereinfachen. Während die Koalitionsparteien in dem Gesetz ein "Jahrhundertwerk" sehen, lehnt vor allem die Union das Regelwerk nachdrücklich ab.

Die Unionsparteien hatten sich aber bereits vor dem Urteil verhandlungsbereit gezeigt. Strittig sind für die Union unter anderem die Aufhebung des Anwerbestopps und die Abschaffung der Aufenthalts-Duldung.

 

18.12.02 10:33

13475 Postings, 9031 Tage SchwarzerLordSehr schön! Ein guter Tag für die Demokratie!

Es ist nicht hinzunehmen, mit welch Stemmeisen hier permanent versucht wird (Vermögenssteuer, Zuwanderungsgesetz usw.) unsere Grundordnung zu unterlaufen. Diese Regierung ist ja sowas von fertig!  

18.12.02 11:07

2728 Postings, 7870 Tage anarch....


K.O.-Schlag gegen manipulierte Mehrheit im Bundesrat

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des Zuwanderungsgesetzes erklärt der Justiziar der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ronald Pofalla.

Die Zuwanderungspolitik der Bundesregierung ist kläglich gescheitert. Die verfassungswidrige Trickserei des damaligen Bundesratspräsidenten und Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Wowereit - eine manipulierte Mehrheit im Bundesrat festzustellen - hat Karlsruhe zu Fall gebracht.

Zu Recht genießt das Bundesverfassungsgericht von allen Verfassungsorganen im Bewusstsein unserer Bevölkerung das höchste Ansehen. Nach § 31 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes hat das Urteil Gesetzeskraft, was bedeutet: Das Zuwanderungsgesetz ist nichtig. Rot-Grün muss das Gesetzgebungsverfahren von Anfang an neu aufrollen.

Das ist keine Blamage mehr, das ist der K.O.-Schlag für Schröder und Wowereit, die mit einem rot/rot/grünen Bündnis versucht hatten, das Zuwanderungsgesetz mit einer manipulierten Mehrheit durchzuboxen.

 

18.12.02 11:47

2728 Postings, 7870 Tage anarch.Hektische Betriebsamkeit bei Rot-Grün


Karlsruher Richter düpieren Rot-Grün


Das Bundesverfassungsgericht hat das Zuwanderungsgesetz der Regierung Schröder gestoppt. „Das Zuwanderungsgesetz verstößt gegen Artikel 78 Grundgesetz und ist daher nichtig“, verkündete der Senatsvorsitzende Winfried Hassemer am Mittwoch in Karlsruhe. Die Richter gaben mit ihrem Urteil der Klage der sechs unionsgeführten Länder Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen und Thüringen statt.


Damit kann das Gesetz, eines der rot-grünen Prestigeprojekte der vergangenen Legislaturperiode, nicht zum 1. Januar in Kraft treten.

Hauptpunkt des Streits war die Rechtmäßigkeit der Abstimmung über das Gesetz in der tumultartigen Bundesratsabstimnmung am 22. März. Die Karlsruher Richter beanstandeten das Vorgehen in der Länderkammer. Die Stimmen Brandenburgs hätten für ungültig erklärt werden müssen, weil das Land uneinheitlich votiert habe, so das Gericht. Das Grundgesetz schreibt die einheitliche Stimmabgabe der Länder vor.

Der damalige Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) hatte nach der gegensätzlichen Abstimmung der brandenburgischen Minister Alwin Ziel (SPD) und Jörg Schönbohm (CDU) den seinerzeitigen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (SPD) gefragt und dessen Ja als Zustimmung des Landes gewertet.

Wowereit hätte nicht mehr bei Stolpe nachhaken dürfen, befand die Mehrheit der Karlsruher Richter des Zweiten Senats. „Hier lag der Wille des Landes Brandenburg zur uneinheitlichen Abstimmung klar zu Tage“, so das Gericht.

Die Richterinnen Lerke Osterloh und Gertrude Lübbe-Wolff gaben ein abweichendes Votum ab. Sie argumentierten, die Nachfrage an Stolpe sei zulässig gewesen. Und in diesem zweiten Durchgang sei es auf die zuvor uneinheitlich abgegebenen Stimmen der Minister nicht mehr angekommen. Innenminister Schönbohm habe der Ja-Stimme Stolpes lediglich die Worte „Sie kennen meine Auffassung, Herr Präsident“ entgegengesetzt.


CDU ist zufrieden

„Die Entscheidung stärkt das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat“, sagte der stellvertetende Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Wolfgang Bosbach. Das Karlsruher Urteil sei eine „bittere Niederlage für alle, die glaubten, die Verfassung folgenlos brechen zu können“.


Schily will neuen Versuch starten

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bedauerte das Karlsruher Votum. Er betonte jedoch, dass sich das Urteil nur auf das Zustandekommen, nicht auf den Inhalt des Gesetzes beziehe. Er wolle das Zuwanderungsgesetz im Januar erneut unverändert in den Bundestag einbringen, sagte er. Das Gesetz genieße in allen gesellschaftlichen Gruppierungen hohe Anerkennung. Zudem habe die Opposition Verhandlungsbereitschaft signalisiert.


Rau ruft zu Gesprächen auf

Bundespräsident Johannes Rau (SPD) forderte die Parteien auf, möglichst bald neue Verhandlungen aufzunehmen. Deutschland brauche ein modernes Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Ausländern.

Die Notwendigkeit einer solchen Regelung sei unter allen politischen und gesellschaftlichen Kräften unumstritten. Alle politisch Verantwortlichen seien deshalb dazu aufgerufen, einen Konsens „in dieser für Deutschland so wichtigen Frage“ zu finden, sagte Rau.

Der Bundespräsident, der das Zuwanderungsgesetz unterschrieben, aber den Gang nach Karlsruhe befürwortet hatte, begrüßte das Urteil des Verfassungsgerichts. Damit sei Klarheit über das Abstimmungsverfahren der Länder im Bundesrat geschaffen worden. „Mit dieser Entscheidung besteht nun Rechtssicherheit über die Auslegung und Handhabung der entsprechenden Vorschrift des Grundgesetzes“, hieß es in einer unmittelbar nach der Urteilsverkündung veröffentlichen Stellungnahme.

 

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