Nachzahlung für T-Online-Aktionäre

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neuester Beitrag: 04.05.09 13:20
eröffnet am: 04.12.07 13:58 von: Jessyca Anzahl Beiträge: 16
neuester Beitrag: 04.05.09 13:20 von: cryingbird Leser gesamt: 18035
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bewertet mit 4 Sternen

04.12.07 13:58
4

5215 Postings, 8244 Tage JessycaNachzahlung für T-Online-Aktionäre

Vergleich im Streit um T-Online-Fusion vorgeschlagen

DÜSSELDORF (Dow Jones)--Im Rechtsstreit um das Umtauschverhältnis der Aktien bei der Rückführung von T-Online in den Mutterkonzern Deutsche Telekom vor zwei Jahren hat das Landgericht Frankfurt einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Demnach sollen die T-Online-Anleger, die damals Anteile der Telekom bekamen, eine zusätzliche Abfindung von 5,25 EUR pro Aktie erhalten, wie der Düsseldorfer Rechtsanwalt Toni Riedel der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires am Freitag auf Anfrage sagte. Für die Telekom würde das auf eine Zahlung von insgesamt rund 600 Mio EUR hinauslaufen. Das Gericht stütze damit klar die Argumentation der Minderheitsaktionäre, die dort 2006 ein Spruchverfahren eingeleitet hatten, weil sie das Umtauschverhältnis als unangemessen angesehen, sagte Riedel weiter, der einige Kläger vertritt. Seinerzeit hatte die Telekom 0,52 eigene Aktien für jedes Papier von T-Online ausgegeben. Das Gericht hat Riedel zufolge einen Verhandlungstermin für Februar nächsten Jahres anberaumt.

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires


 

04.12.07 14:01
2

5215 Postings, 8244 Tage JessycaSchlecht für den, der nicht umgetauscht hat

und über die Börse verkauft hat. Der bekommt die satte Nachzahlung nicht.  

04.12.07 14:05
1

3216 Postings, 6315 Tage Börsenfreak89jessca

ich gehöre zu diesen unglücklichen :(
ich habe das übernahmeangebot angenommen, oder hab ich da was falsch verstanden?

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„Deutsche Helden müßte die Welt, tollwütigen Hunden gleich, einfach totschlagen.”

Fischer, Joseph („Joschka”),





 

04.12.07 14:07

5215 Postings, 8244 Tage Jessycawenn du das Umtauschangebot angenommen hast,

gehörst Du doch zu den Glücklichen und bekommst eine nachzahlung, wenn die sache im Frühjahr vor gericht entschieden ist.  

04.12.07 14:11

3216 Postings, 6315 Tage Börsenfreak89jess

was ein schöner name ;)

ich habe das übernahmeangebot angenommen und meine aktien an telekom verkauft und nicht umgetauscht :(


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„Deutsche Helden müßte die Welt, tollwütigen Hunden gleich, einfach totschlagen.”

Fischer, Joseph („Joschka”),





 

04.12.07 14:29

5215 Postings, 8244 Tage JessycaAlso Barabfindung angenommen

statt Umtausch in Telekom-Aktien.

Das ist schlecht.


Damals gab es folgende Möglichkeiten:

Anleger in T-Online dürften nun also vor der Frage stehen, das Barangebot noch anzunehmen, an der Börse zu verkaufen oder aber Aktionäre des Mutterkonzerns inklusive T-Online zu werden.  Die Telekom selbst hat zwar betont, sie rechne mit Klagen gegen das Umtausch-Verhältnis. Diese dürften aber, nach Ansicht von Analysten nicht allzu viel Aussicht auf Erfolg haben (war wohl falsch, die Meinung dieser Analysten!).
 

05.12.07 09:01

55 Postings, 6089 Tage floxWas ist notwendig

um von der möglichen Entscheidung zu profitieren? Erfolgt die Nachzahlung für alle damaligen Aktionäre automatisch oder muss man sich den Klagen anschließen?
 

05.12.07 14:02

5215 Postings, 8244 Tage JessycaIch denke,

dass das automatisch erfolgt, aber nur für die, welche die T-Aktie im Tausch erhalten haben.  

05.12.07 14:10

14542 Postings, 6491 Tage gogoles ist wird automatisch geschehen

ich habe damals das angebot nicht angenommen und wurde dann zwangsweise mit T Aktien beglückt, dabei gab es einen brief dazu, müsste ihn einmal aus meinen unterlagen suchen
also etwas geduld,bitte

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auf unserem Planeten gibt es nur Propheten  

05.12.07 14:24
1

14542 Postings, 6491 Tage gogolbin der Suchmaschine geht es doch

alle die dem Angebot damals nicht gefolgt sind haben im Juli 2006 post von ihrer depotbank bekommen wo ihnen der endgültige zwangsumtausch mitgeteilt wurde
in diesem schreiben befindet sich eine sehrlange rechnungsnummer
EE"-...-EXCH-.....................
diese nummer ist gespeichert und besagt das es zu einem zwangsumtausch auf grund des fusionsvertrages gekommen ist
was ich nicht weiss ist ob damals ein einspruch nötig war, ( für die leute die nicht reagiert haben???)

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08.01.08 17:37
1

5215 Postings, 8244 Tage JessycaVorsicht vor den Heuschrecken!

Die zahlen nur 15 Cent für 5,25 Euro:

Habe eben diese Mitteilung bekommen:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
das am 19.02.2007 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichte Kaufangebot der Lupardus
GmbH, Königslutter, lebt wie folgt verlängert und erweitert wieder auf:
Die Lupardus GmbH, Königslutter, bietet Ihnen als ehemaligen Aktionär der o. g. Gesellschaft, der
durch die Verschmelzung der T-Online International AG Aktionär der Deutsche Telekom AG wurde,
an, Ihre noch nicht konkretisierten Nachbesserungsrechte zu folgenden Konditionen zu erwerben.
Frist bis: 15.02.2008
Abfindungsbetrag: 0,15 EUR je Nachbesserungsrecht
Sonstiges: Vor dem Hintergrund der Verschmelzung der T-Online International AG in die
Deutsche Telekom AG im Jahr 2006 und den anschließend eröffneten
Spruchverfahren beim Landgericht Frankfurt am Main, besitzt jeder Aktionär
der im Zuge dieser Verschmelzung Aktionär der Deutsche Telekom AG
geworden ist, latente, noch nicht konkretisierte Nachbesserungsrechte. Über
eine evtl. Nachbesserung des Umtausches wird in dem erwähnten
Spruchverfahren entschieden. Die Lupardus GmbH, Königslutter, akzeptiert
ab sofort Abtretungen von mindestens 200 Nachbesserungsrechten. Das
Angebot ist beschränkt auf insgesamt 5.000.000 Nachbesserungsrechte. Die
Lupardus GmbH, Königslutter, behält sich jedoch vor, darüber hinaus weitere
Angebote anzunehmen oder eingehende Angebote abzulehnen.
Das Angebot fällt nicht unter den Anwendungsbereich des WpÜG. Es richtet sich ausschließlich an
ehemalige Aktionäre der TOI AG mit Wohnsitz in Deutschland.
Weitere Details zum Abfindungsangebot und dessen Hintergrund entnehmen Sie bitte der
veröffentlichten Angebotsunterlage, die wir Ihnen in Ihrem Online - Archiv zur Verfügung gestellt
haben.  

13.03.09 15:39

5215 Postings, 8244 Tage JessycaNachzahlung von 1,15 Euro

DJ Telekom muss Nachzahlung an frühere T-Online-Aktionäre leisten
14:45 13.03.09

DJ Telekom muss Nachzahlung an frühere T-Online-Aktionäre leisten

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom AG muss nach dem Willen des Frankfurter Landgerichts früheren Aktionären ihrer ehemals börsennotierten Tochter T-Online eine bare Zuzahlung von 1,15 EUR je Anteilsschein plus Zinsen leisten. Diese Entscheidung verkündete der Vorsitzende Richter Martin Müller am Freitag in Frankfurt. Die Entscheidung betrifft rund 120 Mio ehemalige T-Online-Aktien.

http://www.n-tv.de/1119942.html
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LG Jessy

14.03.09 08:27

10342 Postings, 5700 Tage kalleariNachzahlung zu niedrig

Die Betruegertelekom sollte richtig bluten und fuer ihr unverschaemtes damaliges Angebot auch bestraft werden.

mfg
Kalle  

23.03.09 09:03

3764 Postings, 6220 Tage Frettchen1Frage: Muß ich die Aktien bis zur Nachzahlung

behalten oder könnte ich die jetzt auch schon verkaufen?
Die Depot-Bank hat ja die Unterlagen.

Danke
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Die Welt und Du sind Eins - Wir ALLE sind Eins!

Interessante Bücher:
> Don Miguel Ruiz - Die innere Wahrheit
> Neale Donald Walsch - Neue Offenbarungen

15.04.09 10:49

1 Posting, 5487 Tage AndeuTelekom -T-Online Nachzahlung

Hallo, wie sieht nun der Rechtsstreit mit der Telekom im Bezug auf die T-Online Übernahme und eine Nachzahlung aus..... sind die ca. 5 Euro nun schon Rechtskräftig ? wird autom. die Nachzahlung von der Telekom gezahlt oder muss man das beantragen. Ich gehöre zu den T-Online Kunden die das Übernahmeangebot nicht angenommen haben und auch die Akzien nicht verkauft haben..... sondern meine Anteile wurden autom. in neue Telekomaktien umgetaucht !!

Wer weiß da mehr.... Danke für eine Antwort  

04.05.09 13:20

11 Postings, 5544 Tage cryingbirdNachzahlungs-Termin

Wann bekommt man denn nun die Nachzahlung? Oder wird der Fall gar erst neu verhandelt, da es in die nächsthöhere Instanz geht?!
 

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