ich reibe mir gerade völlig verwirrt die Augen, was ich hier so lese. Also klar bleibt die Aktie gelistet, es gibt die Aktien ja noch im elektronischen Verkehr und solange die Gebühren bezahlt sind, bleibt die Aktie auch in Berlin im Listing. Es gibt eben keine Schnittstelle zwischen dem Handeslregister in der Schweiz und der Börse in Berlin. Warum auch der Freiverkehr weist ja ausdrücklich darauf hin, das sich jeder selbst um Informationen der einzelnen Titel kümmern soll und muss.
Zum Thema i.L. das ist natürlich keine Umbenennung der Gesellschaft "hüstel" der Zusatz i.L. bedeutet nichts anderes als in Liquidation befindlich, man könnte auch schreiben in Abwicklung. Selbiges gilt auch in Deutschland, nur das man sich hier nicht die Mühe macht dieses ins Handelsregister einzutragen.
Wie ich hier nun lese auch gutem Grund, damit nicht irgendjemand schreibt es ist eine reine Umbenennung. So ein Quatsch.......
Die Gesellschaft wurde von Amts wegen in der Schweiz gelöscht, weil es an allen notwendigen Organen mangelt. Gleichwohl könnte ja jemand ansprüche anmelden, daher muss eine Liquidation durchgeführt werden, für den Fall das irgendjemand nachweisbare Ansprüche hat. Denn die Gesellschaft hat ja noch Forderungen gegen die Herren B und P, diese habe ja Ihre Aktien seinerzeit durch Darlehen finanziert. Daher kann die Gesellschaft nicht einfach gelöscht werden.
Allerdings, nur zur Vorbeugung, dieses betrifft nur und ausschließlich Forderungen fremder Dritter, damit sind nicht die Aktionäre gemeint. Hier kommen in Frage Notar, Revisionsgesellschaft, VR, Bankgebühren etc. NICHT DIE VERLUSTE DER AKTIONÄRE.
So ich hoffe ich konnte zur Erhellung beitragen und freue mich alle wieder zu lesen, aber doch bitte nicht mit so einem Blödsinn.
Gruss |