(3) Für die Einbeziehung von Aktien soll der Antrag zusätzlich folgende Angaben enthalten: - Mitteilung über Preise pro Aktie / Zertifikat aus Private Placements bzw. späteren Einführungskursen an Börsen, - Angabe des Kursverlaufes an dem bereits notierten Markt innerhalb des dem Antrag vorangegangenen Jahres. Sofern die Aktien noch kein Jahr an einem Markt gehandelt werden, ist der Kursverlauf seit der Emission anzugeben, - Angabe der Umsatztätigkeit an dem bereits notierten Markt, - Angaben über das Geschäftsergebnis, den Umsatz sowie die Mitarbeiterzahl des vorangegangenen Jahres (ggf. erweitert um aktuelle Ergänzungen über zwischenzeitlich eingetretene wichtige Entwicklungen). (4) Sofern der Emittent einen Geschäftsplan aufstellt, der über die aktuelle Finanz- und Ertragslage Auskunft gibt, sollen die Antragsteller die jeweils aktuelle Fassung bei der Geschäftsführung einreichen |