Zum Stichwort "Konzernhaftung" solltest du noch einmal nachlesen, in welchen Fällen die ggfls. greift. Ich sehe diesen Fall hier nicht, andernfalls hätte man im Abschluss der Mutares AG sicherlich auch darauf hinweisen müssen (Anhangangaben -> Haftungsverhältnisse).
Aufgrund des Geschäftsfeldes von Mutares würde es mich schwer wundern, wenn die Muttergesellschaft bewusst Haftungsverhältnisse eingeht, die über die Stammeinlage bzw. den Kaufpreis der Beteiligung (sofern dieser höher ist) hinaus gehen. Sicherlich mag es in Einzelfällen Darlehenshingaben (z.B. bei Zanders) oder auch Bürgschaften geben, diese wird Mutares aber im Hinblick auf ihre Bilanz sicherlich stark beschränken und nur äußerst vorsichtig abgeben.
Der Regelfall ist jedoch:
Geht die Tochter Pleite, dann haftet Mutares nur mit der Stammeinlage bzw. mit dem gezahlten Kaufpreis. Dieser wird dann abgeschrieben und die Abschreibung mindert den Gewinn.
Eine darüber hinaus gehende Haftung gibt es in der Regel nur bei einer Beteiligung an Personengesellschaften, bei einer Haftungsübernahme, Patronatserklärungen, Darlehenshingaben oder sonstigen Bürgschaften/Zusagen. Und soweit ich weiß auch bei einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. |