Nach 1000 % Kursgewinn jetzt die nächsten 200 %

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neuester Beitrag: 23.06.23 20:01
eröffnet am: 11.07.14 13:27 von: Bankdirektor Anzahl Beiträge: 489
neuester Beitrag: 23.06.23 20:01 von: Investor Glo. Leser gesamt: 202863
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30.06.22 18:56

601 Postings, 4332 Tage DaytraiderEmpfehlung Börse Online 26/22

EPRA NRV 18€
Kursziel 11€  

30.06.22 22:44

7669 Postings, 2092 Tage RoothomDas NRV von 18€

ergibt sich m.W. bei einem ltv von nur 10%, weil die RE über die Konzermutter finanziert wurde.

Das muss natürlich berücksichtigt werden.

Bin auch gespannt, wie das Angebot ausfallen wird.  

12.07.22 20:04
1

4182 Postings, 1992 Tage Investor GlobalAdler Real Estate AG

Die Ordentliche Hauptversammlung der ADLER Real Estate-Aktiengesellschaft findet am Dienstag, den 31. August 2022 um 10:00 Uhr als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. In kürze finden Sie hier alle Informationen dazu.


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

ADLER Group S.A. übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (aktienrechtlicher Squeeze-Out)


Die Zeit läuft für uns. Nach bzw. auf der Hauptversammlung sind wir schon mal schlauer.
Jeder weiß was er auf der Hand hat.
Aber uns interessiert ja was im Pott drin ist.
 

17.08.22 13:38

4182 Postings, 1992 Tage Investor GlobalAdler Real Estate AG

6. Ermächtigungsbeschluss zum Verkauf und zur Übertragung von Vermögenswerten der
Gesellschaft
Der Vorstand erwägt den (direkten oder indirekten) Verkauf und die Übertragung von bis zu
22.301 von den insgesamt 23.475 im Eigentum der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen
Unternehmen (sogenannte Objektgesellschaften) im Sinne des § 15 AktG stehenden Wohn- und
Gewerbeeinheiten durch den Abschluss von einem oder mehreren Anteilskaufverträgen (Share
Purchase Agreements) oder Grundstückskaufverträgen (Asset Purchase Agreements)
(gemeinsam die „Potenzielle Transaktion“).
Dies entspricht einer Übertragung bis zum Grenzwert des ganzen Gesellschaftsvermögens im
Sinne von § 179a AktG, ohne dass die Übertragung unter die Vorschriften des
Umwandlungsgesetzes fällt.
Die Potenzielle Transaktion soll insbesondere zur Rückzahlung von Verbindlichkeiten und damit
zu einer Reduzierung des Verschuldungsgrads führen.
Zur Vermeidung von Zweifeln: Diese Beschlussfassung bezieht sich nicht auf eine Liquidation
oder Auflösung der Gesellschaft.
Hinsichtlich der weiteren Details der Potenziellen Transaktion wird auf den diesbezüglichen
Bericht des Vorstands verwiesen. Der Bericht des Vorstands ist im Anschluss an die
Tagesordnung als Anlage II dieser Einladung abgedruckt und wird ab dem Zeitpunkt der
Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft https://adler-ag.com/investorrelations/...che-hauptversammlung-2022/ zugänglich sein. Der
Bericht wird auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
„Der Vorstand der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft wird bis zur nächsten
Hauptversammlung ermächtigt, im Namen der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft den
(direkten oder indirekten) Verkauf und die Übertragung von bis zu 22.301 von den insgesamt
23.475 im Eigentum der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne des           §
15 AktG stehenden Wohn- und Gewerbeeinheiten durch den Abschluss von einem oder
mehreren Anteilskaufverträgen (Share Purchase Agreements) oder Grundstückskaufverträgen
(Asset Purchase Agreements) vorzunehmen und alle hiermit im Zusammenhang stehenden
rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben.


Versagungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des
Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
An die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin
Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils
Wir haben den Vergütungsbericht der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die
Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162
Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Wir geben kein Prüfungsurteil zu dem beigefügten Vergütungsbericht der ADLER Real Estate
Aktiengesellschaft, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 ab.
Aufgrund der Bedeutung des im Abschnitt „Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe eines
Prüfungsurteils“ beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende
geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für ein Prüfungsurteil zu dem beigefügten
Vergütungsbericht der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 zu erlangen, und versagen daher den Vermerk des
unabhängigen Wirtschaftsprüfers.
Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils
Im Verlauf unserer Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem
Lagebericht ergaben sich Erkenntnisse, die auf das Vorliegen von Geschäftsvorfällen hindeuten, die
möglicherweise als Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen im Sinne des § 285
Nr. 21 HGB zu klassifizieren sind. Um diesbezüglich hinreichende Sicherheit zu erlangen, haben wir
unsere Prüfungshandlungen ausgeweitet. Insbesondere beabsichtigten wir, einen ausgewählten EMailverkehr einzusehen. Die Gesellschaft hat uns jedoch keine vollumfängliche Einsicht in den von
uns angeforderten E-Mailverkehr und in andere angeforderte Informationen gewährt. Daraus folgt,
dass wir nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilen können, ob weitere juristische oder natürliche
Personen als nahestehende Personen oder Unternehmen zu klassifizieren sind, ob weitere Geschäfte
mit Personen vorliegen, die als Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen zu
klassifizieren sind und ob die Geschäfte vollständig und richtig erfasst worden sind. Folglich können
wir auch nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilen, ob alle Geschäftsvorfälle des Unternehmens
vollständig sowie dem wirtschaftlichen Gehalt entsprechend angesetzt und bewertet worden sind.
Dieser Sachverhalt hat umfassende Bedeutung und kann sich auf alle im Vergütungsbericht
gemachten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG auswirken.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter
Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
(IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem
Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend
beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW
Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der
Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der
Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner
sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die
Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in
allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und
hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im
Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die
formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG
haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen
Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Frankfurt am Main, den 30. April 2022
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dielehner Braun
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer


5. Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten wird die gesamte
Hauptversammlung, einschließlich der Beantwortung der eingereichten Fragen während
der Hauptversammlung und der Abstimmungen, in Bild und Ton live über das
passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://adler-ag.com/investor-relations/...chehauptversammlung-2022/
übertragen.
Zugriff auf das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft haben die
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre. Diese haben mit der Stimmrechtskarte die
entsprechenden Zugangsdaten erhalten. Aktionäre oder Bevollmächtigte können dann
unter Verwendung dieser Zugangsdaten auf die Bild- und Tonübertragung zugreifen.
Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der
Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 2 AktG.


https://adler-ag.com/new/wp-content/uploads/2022/...2022_Adler-RE.pdf  

17.08.22 13:43
1

4182 Postings, 1992 Tage Investor GlobalAdler Real Estate AG

Hiermit gibt die ADLER Real Estate AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 29.08.2022
Ort: https://adler-ag.com/investor-relations/publikationen/finanzberichte/
 

18.08.22 14:35

247 Postings, 3786 Tage Equity InvestorSqueeze out

Der Squeeze out wird ja schon seit Jahren erwartet.
Nachdem die Adler Group aber gerade klammer den je dasteht, glaube ich nicht, dass es sehr üppig ausfallen wird. Dadurch, dass es aber nichtmal einen testierten Jahresabschluss gibt, glaube ich auch nicht dass ein Bewerter ein allzuhohes Abfindungsangebot berechnen wird.
Von meiner Perspektive ist es sogar extrem schwierig, hier ein "angemessenes" Barabfindungsangebot zu machen - der NAV ist in der aktuellen Rechtslage jedenfalls keine Orientierung.
Bezüglich Consus: hier ist relativ klar, dass mit 50% Grundkapitalverlust und weiteren Verlusten in Sicht, KEINERLEI Abfindung gezahlt werden muss oder ein symbolischer Betrag von 1 cent. Rechne aber eher mit Delisting ohne Abfindungangebot.
In die Richtung gehend hatte sich auch der Adler Group Chairman in einem Interview geäußert. Im gleichen Interview hat er sich auch auf Adler Real Estate bezogen und erwähnt, dass hier 20 Mio. € vorgesehen sind. Reuters hatte ja mal 19 Mio. in Raum gestellt.
Damit landen wir bei ca 3,1 Mio. ausstehenden Shares bei einer Barabfindung < 7€....
 

24.08.22 13:58

4182 Postings, 1992 Tage Investor GlobalEquity Investor : Squeeze out

"481
"Der Squeeze out wird ja schon seit Jahren erwartet."

"glaube ich auch nicht dass ein Bewerter ein allzuhohes Abfindungsangebot berechnen wird."



Sorry, aber wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Info schon seit längerem im Forum dazu vorhanden. :)  

28.08.22 14:21

4182 Postings, 1992 Tage Investor GlobalAdler Real Estate AG

Die Ordentliche Hauptversammlung der ADLER Real Estate-Aktiengesellschaft findet am Mittwoch, den 31. August 2022 um 10:00 Uhr als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Hier finden Sie alle Informationen dazu.

Gegenanträge

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
PDF [465 KB]

Whitebox Multi-Strategy Partners LP, MAN FUNDS VI PLC und ATLAS MACRO MASTER FUND LTD

PDF [364 KB]


Adler Group S.A.

PDF [426 KB]

Wir verweisen auf die Einladung zur Hauptversammlung der ADLER Real Estate AG am 31.08.2022,
wie im Bundesanzeiger vom 20. Juli 2022 veröffentlicht, insbesondere Tagesordnungspunkt 2 ("Entlastung vom
die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021") und Tagesordnungspunkt 3 ("Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021").
Wir, der Mehrheitsaktionär der ADLER Real Estate AG, sind der Ansicht, dass dies im besten Interesse von ist
der Gesellschaft, dass die anstehende Hauptversammlung nicht über die Entlastung abstimmt
Unternehmensleitung und eine solche Entscheidung wird auf eine spätere Sitzung vertagt. Konkreter die
Hauptversammlung sollte unseres Erachtens vorgeschlagen werden, über die Vertagung der Entscheidung zu beschließen
über die Entlastung zu beiden Tagesordnungspunkten bis zur Hauptversammlung, die darüber beschließt
Entlastung für das Geschäftsjahr 2022.
Wir unterstützen daher einen entsprechenden Antrag des Managements der ADLER Real Estate AG
und diesen Antrag vorsorglich als eigenen entsprechenden Antrag annehmen
gemäß § 126 AktG.


Stellungnahme der Verwaltung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft zu den Gegenanträgen des Aktionärs SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

PDF [35 KB]

Stellungnahme der Verwaltung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft zu den Gegenanträgen
des Aktionärs SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. zu TOP 2 und zu TOP 3 der
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 31. August 2022 betreffend die
Bestellung eines Sonderprüfers gem. § 142 Abs. 1 Satz 1 AktG (Schreiben vom 16. August 2022
unter III.)
Die Gegenanträge des Aktionärs sind zumindest teilweise unzulässig und insgesamt unbegründet.
Die durch den Sonderprüfer zu untersuchenden Sachverhalte umfassen einen größeren Zeitraum als das
Geschäftsjahr 2021, das die TOP 2 und TOP 3 zum Gegenstand haben.
Ein etwaiges Fehlverhalten von (ehemaligen) Organmitgliedern und ggf. Schadensersatzansprüche
gegen (ehemalige) Organmitglieder der Gesellschaft und auch ihrer Hauptaktionärin Adler Group S.A.
und Dritte im Zusammenhang mit den im Gegenantrag des Aktionärs genannten Sachverhalten werden
zurzeit juristisch geprüft. Abhängig vom Ausgang der Prüfung werden die Gremien der Gesellschaft die
erforderlichen Schritte einleiten. Eine Sonderprüfung ist daher weder angezeigt noch erforderlich.
Berlin, 22. August 2022
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat



https://adler-ag.com/investor-relations/...che-hauptversammlung-2022/  

30.08.22 12:52

4182 Postings, 1992 Tage Investor GlobalAdler Real Estate AG

HALBJAHRESBERICHT H1
ZUM 30. JUNI 2022

/// PORTFOLIO
DAS BESTANDSPORTFOLIO
Zur Jahresmitte 2022 hielt die ADLER Real Estate AG insgesamt 10.010 Mieteinheiten, die auf Dauer gehalten werden sollen und daher in der Bilanz als Investment Properties erfasst sind. Sie liegen überwiegend
in Nordrhein-Westfalen und Berlin und umfassen eine Gesamtfläche von 643.000 Quadratmetern. Mieteinheiten, die in die Bilanzposition „Zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte“ umgegliedert
wurden, sind darin nicht enthalten.
Die wohnungswirtschaftlichen Leistungsdaten für das aus den verbliebenen Investment Properties bestehende Portfolio stellten sich im ersten Halbjahr 2022 wie folgt dar: Die kontrahierte Miete/Quadratmeter/
Monat lag am Ende des Berichtszeitraums durchschnittlich bei EUR 6,99, der Leerstand (ohne in Renovierung befindliche Einheiten) erreichte 2,3 Prozent.
Der nach IFRS berechnete Marktwert dieses Portfolios machte am Ende des ersten Halbjahres 2022
EUR 1.689,8 Millionen aus.

/// DIE ADLER-AKTIE
Aktie spielt an der Börse keine große Rolle mehr
Die ADLER-Aktie spielt auf den Kurszetteln der Börsen keine große Rolle mehr, da die Adler Group 96,7 Prozent der Anteile an ADLER hält. Kein Brokerhaus berichtet mehr über ADLER. Gleichwohl gewann die Aktie
im Verlauf des ersten Halbjahres 2022 nach kräftigen Kursauschlägen knapp 5 Prozent an Wert und entwickelte sich damit wesentlich besser als der Branchenindex Solactive DIMAX, der die wesentlichen börsennotierten Immobiliengesellschaften in Deutschland umfasst und in diesem Zeitraum mehr als ein Drittel
seines Wertes verlor.
Da die für alle Konzerngesellschaften des Adler Group notwendigen Finanzierungen über die Konzernzentrale abgewickelt werden, war ADLER seit der Übernahme durch die Adler Group nicht mehr aktiv an den
Kapitalmärkten tätig. Entsprechend eingeschränkt sind auch die Investor Relations Aktivitäten. Gleichwohl
kommt ADLER auch weiterhin seinen mit der Börsennotierung verbundenen Verpflichtungen nach, wozu
unter anderem die quartalsweise Berichterstattung gehört.


/// DIE ADLER-AKTIE
Aktie spielt an der Börse keine große Rolle mehr
Die ADLER-Aktie spielt auf den Kurszetteln der Börsen keine große Rolle mehr, da die Adler Group 96,7 Prozent der Anteile an ADLER hält. Kein Brokerhaus berichtet mehr über ADLER. Gleichwohl gewann die Aktie
im Verlauf des ersten Halbjahres 2022 nach kräftigen Kursauschlägen knapp 5 Prozent an Wert und entwickelte sich damit wesentlich besser als der Branchenindex Solactive DIMAX, der die wesentlichen börsennotierten Immobiliengesellschaften in Deutschland umfasst und in diesem Zeitraum mehr als ein Drittel
seines Wertes verlor.
Da die für alle Konzerngesellschaften des Adler Group notwendigen Finanzierungen über die Konzernzentrale abgewickelt werden, war ADLER seit der Übernahme durch die Adler Group nicht mehr aktiv an den
Kapitalmärkten tätig. Entsprechend eingeschränkt sind auch die Investor Relations Aktivitäten. Gleichwohl
kommt ADLER auch weiterhin seinen mit der Börsennotierung verbundenen Verpflichtungen nach, wozu
unter anderem die quartalsweise Berichterstattung gehört.


/// GRUNDLAGEN DES KONZERNS
GESCHÄFTSMODELL
ADLER ist ein Wohnungsunternehmen in Deutschland mit Fokus auf bezahlbarem Wohnraum. Das Portfolio
besteht hauptsächlich aus Objekten in und am Rande von Ballungsräumen. Geschäftsbetrieb und Immobilienbestände der Gruppe sind sämtlich in Deutschland verortet.
Das Geschäftsmodell von ADLER besteht in der langfristigen Vermietung von Wohnungen und der Erzielung nachhaltiger Zahlungsströme. Um die Profitabilität auf Dauer zu sichern, ergänzt oder verändert
ADLER sein Wohnimmobilienportfolio durch An- und Verkäufe, wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt.
Die zentralen Funktionen im Property-Management obliegen Mitarbeitern aus der Konzernzentrale, der
Adler Group, zu der die ADLER Real Estate seit Mitte 2020 gehört. Die tägliche Verwaltung der Immobilienbestände liegt in Händen unterschiedlicher Konzerngesellschaften wie etwa der ADLER Wohnen Service
GmbH, der ADLER Gebäude Service GmbH und der ADLER Energie Service GmbH. Das Portfolio des Teilkonzerns BCP wird von der Konzerngesellschaft RT Facility Management GmbH verwaltet.
Wohnimmobilienportfolio
Das Portfolio von ADLER besteht hauptsächlich aus kleinen bis mittelgroßen Wohneinheiten. Im Durchschnitt sind die Wohnungen etwas mehr als 60 Quadratmeter groß und damit gut an die Wünsche der
Zielgruppe – Mieter mit mittlerem bis niedrigem Einkommen – angepasst. Um die Qualität der Wohnungen
zu erhalten oder zu verbessern, investiert ADLER jährlich Beträge in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe.
Akquisitionsstrategie
Nach der Integration in die Adler Group verfolgt ADLER keine eigene Akquisitionsstrategie mehr, sondern
ist in die Entscheidungen der neuen Unternehmensgruppe eingebunden. Das Portfolio wird im Rahmen der
Portfoliooptimierung regelmäßig überprüft und um Immobilien bereinigt, die nicht mehr in die Unternehmensstrategie passen.
Finanzierungsstrategie
Nach der Integration in die neue Adler Group verfolgt ADLER keine eigene Finanzierungsstrategie mehr,
sondern ist eingebunden in die Entscheidungen der neuen Unternehmensgruppe.
STEUERUNGSSYSTEM
Finanzielle Steuerungskennzahlen
ADLER verwendet als finanzielle Hauptsteuerungsgrößen den EPRA Net Reinstatement Value (EPRA NRV,
um Firmenwert bereinigt und verwässert), die Funds from Operations I (FFO I) als Indikator für das am Cashflow orientierte operative Ergebnis und den Loan to Value (LTV) als Indikator für die finanzielle Stabilität.
Nichtfinanzielle Steuerungskennzahlen
Im Rahmen des Property-Managements werden zahlreiche nichtfinanzielle Steuerungskennzahlen regelmäßig überwacht. Zu den operativ wichtigen Kennzahlen gehören zum Beispiel die Vermietungsquote, die
Zahl der Kündigungen sowie die Zahl der neuen Mietverträge, die Einhaltung zeitlicher Vorgaben bei Instandhaltungsmaßnahmen, die Erreichbarkeit der Property-Manager und Ähnliches.

In der nichtfinanziellen Berichterstattung werden weitere Kennzahlen veröffentlicht, die allerdings nicht
zum aktiven Management des Unternehmens verwendet werden. Ab 2020 ist ADLER Teil der nichtfinanziellen Berichterstattung der Adler Group, die auf der Website der Adler Group zur Verfügung gestellt wird.
MITARBEITER
Die ADLER Real Estate AG hat als Konzernholding Vorstandsmitglieder, aber keine Mitarbeiter. Die Aufgaben
der zentralen Administration sowie das Bestandsmanagement erfolgen im Konzern über Mitarbeiter der
Adler Group, die in anderen Konzerngesellschaften beschäftigt sind und mit denen entsprechende Dienstleistungsverträge bestehen.
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Als Immobilienkonzern betreibt ADLER keine Forschung und Entwicklung im herkömmlichen Sinne. Allerdings stellen die aus laufenden Marktanalysen gewonnenen Erkenntnisse eine wichtige Grundlage für die
gesamte operative Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bzw. des Konzerns dar.

https://adler-ag.com/new/wp-content/uploads/2022/...erschluesselt.pdf  

30.08.22 13:03

4182 Postings, 1992 Tage Investor GlobalAdler Real Estate AG

ADLER REAL ESTATE /// HALBJAHRESBERICHT ZUM 30. JUNI 2022


/// CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Am 29. Juni 2022 veröffentliche die Adler Group S.A. die Ausschreibung für den Auftrag zur Prüfung des
Einzel- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022. Die Ausschreibung lief am 13. Juli 2022 aus.
Nachdem die Ausschreibung zu keinem Ergebnis geführt hat, werden jetzt Wirtschaftsprüfungsunternehmen gezielt angesprochen. Ohne Abschlussprüfer könnten die Aktivitäten der Adler Group zur Sicherung
künftiger Refinanzierungen potenziell gefährdet sein.
Es besteht ein Risiko, dass die Adler Group und ADLER nicht in der Lage sein werden, den Versagungsvermerk für den Jahresabschluss 2021 zu heilen und einen uneingeschränkten oder überhaupt einen Bestätigungsvermerk für 2022 zu erlangen. Dies könnte möglicherweise die Refinanzierungsaktivitäten der Adler
Group im Jahr 2023 gefährden, insbesondere im Hinblick auf die in den Jahren 2023 und 2024 fälligen
ADLER Anleihen, wobei die letztgenannte in der Cash-Prognose der Gesellschaft bis Dezember 2023 enthalten ist.
Da KPMG Forensic nicht alle von einem Shortseller vorgebrachten Anschuldigungen entkräften konnte und
aufgrund der daraus resultierenden erhöhten öffentlichen Aufmerksamkeit, besteht das Risiko von Rechtsstreitigkeiten mit Aktionären und Anleiheninhabern der Adler Group und ADLER. Am 5. Mai 2022 soll die
Stuttgarter WEISSWERT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH laut Presseberichten im Auftrag eines Aktionärs vor
dem Landgericht Frankfurt am Main Klage gegen die Adler Group eingereicht haben (Quelle: www.finanznachrichten.de). Gleichzeitigt stellte die Kanzlei angeblich einen Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens gemäß Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Adler Group.
Die Adler Group und ADLER sind der festen Überzeugung, dass die veröffentlichten Jahresabschlüsse für
2021 und die Prüfungsberichte der KPMG die sich aus den Anleihebedingungen ergebenden Anforderungen erfüllen.

Anfrage der BaFin in Bezug auf die Adler Real Estate AG
Zusätzlich zur Abschlussprüfung des Konzernabschlusses von ADLER zum 31. Dezember 2020 und des
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 erhielt ADLER am 22. Juni 2022 eine Prüfungsanordnung
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Prüfung des Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2021 und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021.

Nach Angaben der BaFin erfolgte die Prüfungsanordnung vor dem Hintergrund, dass die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer der ADLER Real Estate AG kein Testat für den Konzernabschluss der ADLER erteilt hat. Der Abschlussprüfer hatte dies damit begründet, dass nicht mit hinreichender
Sicherheit beurteilt werden könne, ob Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen oder Unternehmen
stattgefunden haben und ob diese Geschäftsvorfälle vollständig und richtig erfasst worden sind. Nach Auffassung der BaFin bestehen somit konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Beziehungen und Geschäftsvorfälle
mit nahestehenden Personen oder Unternehmen im Sinne des International Accounting Standard (IAS) 24
in der Konzernrechnungslegung möglicherweise nicht vollständig und richtig erfasst und abgebildet worden sind.
Die Gesellschaft begrüßt die Prüfungsanordnung, da die Prüfung durch die BaFin und die zu erwartenden
Ergebnisse aus der Prüfung des Jahresabschlusses einen weiteren Beitrag zur Aufklärung der von einem
Shortseller gegen die Adler Group und ihre Tochtergesellschaften, z. B. ADLER, erhobenen Anschuldigungen leisten, denen zufolge nahestehende Personen oder Unternehmen Einfluss auf Transaktionen und Geschäftsvorfälle genommen hätten.
ADLER legte am 1. August 2022 Rechtsmittel gegen einen Bescheid der BaFin ein, der im Zuge einer Fehlerfeststellung besagt, dass der geprüfte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und der entsprechende zusammengefasst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 von ADLER einen Bilanzierungsfehler gemäß
§ 109 Abs. 1 WpHG enthalte.
Die Herleitung der Fehlerfeststellung durch die BaFin beruht im Wesentlichen auf einer nach Ansicht der
BaFin überhöhten Bewertung eines Immobilienprojekts (Glasmacherviertel). Die Adler Group und ADLER
hatten wiederholt öffentlich betont, dass sie die mehrfach geprüfte und testierte Bewertung im Konzernabschluss für sachgerecht und richtig halten. Zudem sei die Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgt. Auch in ihrer Stellungnahme gegenüber der BaFin argumentierte ADLER entsprechend.
Offenkundig vertreten ADLER und die BaFin hier unterschiedliche Ansichten, die nun auf dem Rechtsweg
geklärt werden. ADLER betont außerdem, dass der Bescheid der BaFin keinen Einfluss auf die Gültigkeit
ihres Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 hat.
Covenants
Die bestehenden Kreditfazilitäten der Adler Group und von ADLER erfordern die Einhaltung bestimmter
finanzieller und nichtfinanzieller Kennzahlen (Covenants).
Die Finanzierungsvereinbarungen mit der LBBW (ausstehende Beträge aus drei Darlehen in Höhe von insgesamt 371,3 Millionen EUR, Laufzeit bis 30. Juni 2025) und der Commerzbank (ausstehender Betrag von
97,5 Millionen EUR, Laufzeit bis 31. März 2028) enthalten Kündigungsrechte in Verbindung mit der Veröffentlichung von Konzernabschlüssen. Mit beiden Kreditinstituten bestehen Verzichtserklärungen, die auf
fortlaufender Basis neu verhandelt werden.
Da der Zinsdeckungsgrad (ICR) der Adler Group unterhalb des Schwellenwertes von 1,8x liegt, dürfen
die Adler Group und ihre Tochtergesellschaften laut der Covenants der Adler Group Anleihen kein neues
Fremdkapital aufnehmen, bis der Zinsdeckungsgrad wieder bei mindestens 1,8x liegt. Die auf dem Zinsdeckungsgrad basierende Bedingung für die Aufnahme von Fremdkapital ist Bestandteil aller gegenwärtig
ausstehenden Anleihen der Adler Group S.A. (mit Ausnahme einer Wandelanleihe) mit einem Gesamtwert
von 3,2 Milliarden EUR. Bei dem den Zinsdeckungsgrad betreffenden Covenant handelt es sich um einen
transaktionsbezogenen Covenant (Incurrence Covenant). Die Anleiheninhaber können aus der Nichteinhaltung des Schwellenwertes für den Zinsdeckungsgrad keine Kündigungsrechte ableiten und es gibt keine
Anforderung, die verlangt, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt ein höherer Zinsdeckungsgrad einzuhalten

ist. Es wurde im gesamten Konzern kommuniziert, dass keine Finanzverbindlichkeiten eingegangen werden
dürfen. Gemäß der aktuellen Prognose wird die Finanzkennzahl kurzfristig nicht die geforderte Schwelle
erreichen.
Darüber hinaus lag auch wie schon im ersten Quartal die Unencumbered Asset Ratio (UAR) im zweiten
Quartal unter dem erforderlichen Schwellenwert. Die UAR ist wie der Zinsdeckungsgrad ein Incurrence
Covenant, sodass die gleichen Überlegungen zum Tragen kommen wobei allerdings nur eine der ausstehenden Anleihen der Adler Group Anforderungen in Bezug auf die UAR enthält.
Rückzug der LEG aus der BCP-Transaktion
Im Einklang mit dem entsprechenden Beschluss der Geschäftsführung der LEG Immobilien SE (LEG), entschied die LEG Grundstücksverwaltung GmbH am 2. August 2022, kein Kaufangebot für die Anteile an Brack
Capital Properties N.V. (BCP) abzugeben. Damit wird definitiv ausgeschlossen, dass die LEG Grundstücksverwaltung GmbH Gebrauch von der am 1. Dezember 2021 mit der ADLER Real Estate AG abgeschlossenen
Andienungsverpflichtung machen wird, im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebots der LEG für die
BCP 63,0 % der Anteile an BCP anzudienen.
Der Vorstand der ADLER Real Estate AG prüft derzeit weitere Optionen in Bezug auf die Beteiligung an BCP.
Angesichts der sehr guten Qualität des Portfolios von BCP ist ADLER zuversichtlich, dass innerhalb eines
angemessenen Zeitraums eine gute Lösung gefunden wird.
Die Adler Group und ADLER arbeiten bereits an Alternativen, um den aus dem Verkauf der BCP-Beteiligung
geplanten Mittelzufluss gegebenenfalls auf anderem Wege zu generieren.
Erklärung zur Gesamtrisikosituation
Nach heutigem Kenntnisstand sieht der Vorstand kein unmittelbares Risiko, das den Fortbestand von
ADLER in Bezug auf seine Ertrags- bzw. Vermögenslage gefährden würde. Dabei basiert die Liquiditätsposition für das Jahr 2023 allerdings auf dem erfolgreichen Abschluss von Vorabverkäufen. Mit der Entscheidung der LEG, kein öffentliches Angebot für die Anteile an BCP abzugeben, wird der Vorstand der
ADLER Real Estate AG nun andere Optionen für die Beteiligung an BCP prüfen müssen. Zudem ist er von der
Muttergesellschaft darüber informiert worden, dass es aufgrund der Nichteinhaltung der in den Covenants
definierten Schwellenwerte momentan nicht möglich ist, zusätzliche Fremdfinanzierungen aufzunehmen.
Aus heutiger Sicht stehen ADLER ausreichend Mittel zur Verfügung, um die Rückzahlung der im Jahr 2023
fälligen Anleihe 2017/2023 in Höhe von ca. EUR 500 Mio. zu decken, sofern die getroffenen Annahmen
eintreten.
Ende Juli 2022 veröffentlichte die ADLER Real Estate AG die Tagesordnung für ihre ordentliche Hauptversammlung am 31. August 2022. Unter anderem soll der Vorstand dazu ermächtigt werden, bis zu 22.301
Wohnungen und Gewerbeeinheiten aus dem Portfolio der ADLER Real Estate AG zu veräußern. Diese Ermächtigung gilt bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung.

https://adler-ag.com/new/wp-content/uploads/2022/...erschluesselt.pdf  

20.10.22 13:40

4182 Postings, 1992 Tage Investor GlobalAdler Real Estate AG

Ich bin raus.

Habe diese Woch mit einem sehr guten Gewinn verkauft und gleichzeitig in andere bestehende Werte nach gekauft.

Sehe da für mich inklusive der gegebenen Börsenlage die besseren Chancen für mein Depot.

Das dauerte mir einfach zu lange mit der Entscheidung zur Übernahme der restlichen Aktien.

Alle noch investierten viel Erfolg.  

08.03.23 16:44

4182 Postings, 1992 Tage Investor GlobalAdler Real Estate AG

Hallo User.
Bin zwar nicht mehr investiert habe aber gerade ineinem anderen Forum eine Info zu Adler mit bekommen.
Vielleicht was für euch.

Gruß I.G.

VOR DEM LANDGERICHT
:
Adler-Gläubiger klagt in Frankfurt gegen Londoner Umschuldung
AKTUALISIERT AM 08.03.2023   14:55
Ziel ist es, den Plan des Wohnungskonzerns zu vereiteln, seine Schulden in Großbritannien auch ohne breite Zustimmung der Gläubiger umzustrukturieren. Gegen den Plan sind bekannte Namen, der Kläger ist aber noch unbekannt.
in Anleihegläubiger der Adler Group SA hat vor dem Landgericht Frankfurt Klage eingereicht, um den Plan des Wohnungskonzerns zu vereiteln, seine Schulden in Großbritannien umzustrukturieren. Mit der Klage soll festgestellt werden, dass die Wertpapieren nicht nach englischem Recht umgeschuldet werden dürfen, hieß es aus informierten Kreisen. Das Verfahren befindet sich in einem frühen Stadium.

Die Identität des Klägers ist bisher nicht bekannt. Eine Sprecherin des Landgerichts sagte, sie können derzeit keine Angaben machen. Adler antwortete nicht auf Anrufe und E-Mails mit der Bitte um Stellungnahme. Die Klage könnte dem kriselnden Vermieter einen dicken Strich durch die Rechnung machen. Über London versucht Adler, Laufzeiten der Bonds zu verlängern, Fristen für einen testierten Abschluss zu lockern und bis Ende April neue Liquidität aufzunehmen.

Der Konzern hatte monatelang mit seinen Gläubigern verhandelt, scheiterte aber dann mit einem deutschen Restrukturierungplan, weil nicht genügend Gläubiger zustimmten. Schließlich gründete das Adler ein Vehikel mit Sitz in Großbritannien, um dort umzuschulden.

Das englische Recht erlaubt es, Restrukturierungen unter bestimmten Bedingungen durch ein Gericht auch für solche Gläubiger verbindlich zu erklären, die nicht zustimmen. Auch ausländische Unternehmen können dies beantragen, sofern sie einen ausreichenden Bezug zum Land haben.

Das Londoner Verfahren begann im vergangenen Monat. Eine Gruppe von Investoren, zu denen auch die DWS, Attestor Capital, Strategic Value Partners und Carval Investors gehören, bekämpfen den Versuch. Die Gruppe argumentiert, der Plan benachteilige sie unangemessen. Anleihegläubiger sollen noch in diesem Monat über die Umstrukturierung abstimmen. Der Prozess in London soll bis Anfang April abgeschlossen sein.

https://www.faz.net/aktuell/finanzen/finanzmarkt/...ung-18732854.html  

17.03.23 19:36
1

619 Postings, 810 Tage Zeitungsleser74Squeeze out - Barabfindung: 8,76 EUR

Adler Group S.A. konkretisiert Übertragungsverlangen und legt die Barabfindung für Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft auf EUR 8,76 je Aktie fest

Berlin, 17. März 2023 - Die Adler Group S.A., Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg), hat heute gegenüber der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ihr förmliches Verlangen vom 23. Juni 2022 hinsichtlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft auf die Adler Group S.A. gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG bestätigt und konkretisierend mitgeteilt, dass sie die den Minderheitsaktionären als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien zu zahlende Barabfindung auf EUR 8,76 je Aktie der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft festgelegt hat.

Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft gefasst werden, die voraussichtlich am 28. April 2023 stattfindet.  

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