Koalition befürchtet Blockade in der Länderkammer
Schmidt droht mit 19,9 % Rentenbeitrag
Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) plant eine Anhebung des Rentenbeitrags auf 19,9 % für den Fall, dass das neue Rentengesetz nicht rechtzeitig zum Jahresanfang 2003 in Kraft treten kann. Dies geht aus einem Verordnungsentwurf des Ministeriums hervor, der dem Handelsblatt vorliegt. Das am Freitag im Bundestag verabschiedete Rentengesetz sieht eine Anhebung des Beitragssatzes von 19,1 auf 19,5 % vor.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Foto: dpa sm BERLIN. In einem „Schnellbrief“ vom Montag fordert das Bundessozialministerium die Länder auf, die Verordnung am 20. Dezember im Bundesrat zu behandeln – vor Ablauf der üblichen sechswöchigen Zuleitungsfrist. Die Regierung müsse den Beitragssatz so festsetzen, dass die Einnahmen der Rentenversicherer die voraussichtlichen Ausgaben decken und Ende 2003 eine Rentenrücklage von 0,8 Monatsausgaben vorhanden ist, begründet Schmidt ihre Verordnung.
Eine Anhebung des Beitragssatzes auf 19,9 % würde nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzlich belasten. Da der Rentenzuschuss aus dem Bundesetat an den Beitragssatz gekoppelt ist, müsste auch Finanzminister Hans Eichel (SPD) 1,7 Mrd. Euro mehr überweisen als 2002, rechnet Schmidt vor. Zwar weist sie in der Begründung der neuen Verordnung darauf hin, dass nach Verkündung des Gesetzes zum 1. Januar 2003 der Beitragssatz mit 19,5 % festgesetzt werde. Unter der Überschrift „Alternativen“ heißt es im Text zur Verordnung aber schlicht: „Keine“.
Neben der Beitragssatzerhöhung auf 19,5 % erweitert die Koalition in dem Gesetz die Beitragsbemessungsgrenze von 4 500 auf 5 100 Euro. Sie regelt, von wie viel Lohn maximal Rentenbeiträge abgezogen werden. Zugleich soll die gesetzliche Mindestreserve der Rentenkassen von 80 auf 50 % einer Monatsausgabe sinken.
Offenbar befürchtet die Regierung, dass das Rentengesetz nicht mehr rechtzeitig wirksam wird. Zwar kann die rot-grüne Bundestagsmehrheit das Gesetz endgültig beschließen, falls der von Unionsländern beherrschte Bundesrat es ablehnt. Die Länder haben aber die Möglichkeit, das Verfahren durch die Einschaltung des Vermittlungsausschusses zu verzögern.
Außerdem scheint sich die Regierung nicht sicher zu sein, dass ihre Bundestagsmehrheit für die Beitragsanhebung auch künftig steht. Schon bei der Abstimmung am Freitag hatten zahlreiche Bundestagsabgeordnete von SPD und Grünen Bedenken gegen die Anhebung auf 19,5 % geltend gemacht. Mit der Verordnung könnte die Sozialministerin sowohl gegenüber den eigenen Reihen als auch gegenüber der Opposition eine Drohkulisse aufbauen, um die pünktliche Umsetzung des Gesetzes zu sichern.
Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wird von zahlreichen Experten abgelehnt. Der designierte Vorsitzende der Regierungskommission zur Reform der sozialen Sicherungssysteme, Bert Rürup, wertet sie als Fehler, weil damit zusätzliche Rentenansprüche geschaffen würden, die „unsere Kinder und Enkel“ bezahlen müssten, warnt Rürup.
HANDELSBLATT, Dienstag, 19. November 2002, 22:06 Uhr |