VERKÄUFERHAFTUNG - SCHADENERSATZ - PROZESSE
Bei so viel Wissen oder Unwissenheit in diesem Forum stellt sich doch die Frage einer persönlichen Haftung der Vertriebsleute von Lopoca. Wie wurde oder wird Lopoca oder oft nur das Nuggetgame durch die Verkäufer/Sponsoren an den Mann und die Frau gebracht. Mit welchen Verkaufsargumenten und Unterlagen wurde argumentiert.
Die Frage ist grundlegend. Für den Verkauf gibt es Provisionen. Es ist eine entgeltliche Dienstleistung beziehungsweise ein aktives Provisionsgeschäft entstanden. Und somit entstehen auch berechtigte Haftungsfragen. Abhängig je nach Konsumentenschutzrechte im jeweiligen Vertriebsstaat.
Seit dem Kurscrash (Kursspannbreite € 5,00 runter bis auf € 1,00, aktueller Kurs kann jeder selber aktuell abfragen) an diesem Wochenende rückt diese Frage berechtigt in den Vordergrund und sollte von niemand unterschätzt werden.
Mit dem morgigen Artikel in der Zeitschrift Profil in Österreich wird auch eine anhängige Klage im Sommer wegen des Betreibens eines Pyramidenspieles bei der Staatsanwaltschaft Graz bestätigt. Ausgang dieser Gerichtssache in derzeit ungewiss.
Auch mögliche Klagen von geschädigten Konsumenten gegen Ihre Verkäufer/Sponsoren können somit nicht mehr ausgeschlossen werden.
Die Firma Lopoca wird sich juristisch immer auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihre offizielle Kommunikation nach Außen (sofern diese vorhanden) und ihren offiziellen Kommunikationsleitfaden an Ihre MLM-Vertriebsstruktur beziehen. Hier werden die Verkäufer/Sponsoren vergeblich auf eine Unterstützung warten. Sie werden voraussichtlich mit großer Wahrscheinlichkeit ziemlich alleine im Regen stehen.
Wer als Konsument die Firma Lopoca Ltd. direkt klagen möchte, muss diesen Prozess in Malta führen, dem offiziellen Gerichtsstand von Lopoca nach den gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Eher werden Geschädigte versuchen Ihren Schaden bei Ihren Verkäufern/Sponsoren vor heimischen Gerichten einzuklagen. Und wenn mit denselben Argumenten verkauft wurde, wie teilweise in verschiedenen Foren argumentiert wird, dann sollten die Chancen für die Kläger nicht schlecht stehen (Nuggets können wie Aktien gesehen werden, Wachstum wird noch Jahre gehen, nicht korrekte oder nachweisbare Fakten, Verwendung eigener Nuggetkontoauszüge als Verkaufsargument, proaktive Kursprognosen, aktive Kaufempfehlungen, Nuggets sind ein Investment, usw.).
Bis ein öffentliches und rechtlich gültiges Urteil eines Österreichischen Gerichtes vorliegt, gilt sowohl für Verkäufer/Sponsoren als auch für die Konsumenten folgendes zu tun: Dokumentation und nochmals Dokumentation. Alles, wie Verkaufsgesprächsnotizen, Mails, Whatsapp Nachrichten, Telefongesprächsnotizen, publizierte Meinungen in offiziellen Foren, etc. gehören archiviert. Jedes kleine Detail kann vor Gericht entlastend, aber auch belastend sein. Und umso besser dokumentiert umso besser für die jeweilige Partei durchsetzbar.
Bis das Urteil des Gerichtes aus Graz oder möglicher weiterer Instanzen auf dem Tisch liegt, befinden sich alle beteiligten Parteien (Lopoca, Verkäufer/Sponsoren, Konsumenten) in einer rechtlichen Grauzone (Glückspielgesetz, Verdacht Pyramidenspiel, etc.). Darüber sollte man sich immer bewusst sein und dies nicht unterschätzen.
Kommentare in Foren und eventuelle Stellungnahmen von Lopoca Ltd. sind hier nicht effektiv problemlösend. Rein ein Urteil wird das Recht sprechen.
Es sind daher alle gut beraten sich über die persönliche Rechtslage bei entsprechenden Institutionen und Einrichtungen zu informieren (Gewerbeamt, Verbraucherschutzamt, Arbeiterkammern, Rechtsanwälte, etc.).
Offene Fragen sollten zudem immer direkt auch an den Support von Lopoca Ltd. gestellt werden. Dieser sollte nicht nur Verkaufsfragen, sondern auch Rechtsfragen aller betroffenen Parteien fundiert und vor allem schriftlich klären können.
Ein rechtlicher Hinweis meinerseits: Mein Kommentar ist diesem Forum ist meine ganz persönliche Meinung. Der Kommentar stellt keine Feststellung, Behauptung oder Ähnliches dar. Es besteht auch kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. |