Bin mal wieder mit dem Thema zu Gange. Ich finde auf der Consors Homepage im Forum einen Beitrag des Moderators von Consors zu dem Thema:
Die steuerliche Verlustverrechnung aus wertlosen Ausbuchungen und Übertragungen von Wertpapieren ist seit dem 01.01.2020 auf 10.000 EUR pro Anleger und Jahr begrenzt. Diese ist nach aktuellem Stand für alle Wertpapiere (also auch Aktien und Anleihen) möglich.
Sie müssen diese Verlustverrechnung selbst in Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt beantragen. Dafür werden wir und andere Banken voraussichtlich die Steuerbescheinigung ab 2020 erweitern und den Kunden diese Verluste ausweisen.
Es stellen sic für mic einige Fragen:
FRAGE 1:
Wenn das stimmt - hiervon gehe ich erst mal aus - dann kann man nur 10.000 Euro steuerlich geltend machen. Da ich einen Verlust in der Range von 20.000-30.000 Euro habe, bedeutet dass dass ich entweder
a) nur 10.000 Euro meines Verlusts geltend machen kann? ODER b) dass ich die ersten 2 Jahre den Gegenwert von jeweils 10.000 Euro ausbuchen lasse und im dritten Jahr den Restwert, so dass ich den Verlust über 3 Jahre geltend machen kann?
FRAGE 2:
Ich vermute mal dass diese Verluste nur mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen aus dem jeweiligen Jahr verrechnungsberechtigt sind, oder kann man sie auch mit Dividendeneinkünften oder anderen Einkunftsarten (Vermietung und Verpachtung) verrechnen?
FRAGE 3:
Wenn ich die Depotbank wechsle, wird dann der wertlose Bestand mit übertragen? Sonst müsste ich rein den wertlosen Bestand bei der alten Depotbank belassen.
FRAGE 4:
Wenn ich den ganzen Bestand nun wertlos ausbuchen lasse und dem Finanzamt anzeige, muss dann der Verlust des wertlosen Bestands im gleichen Jahr mit Gewinnen verrechnet werden, oder kann man hier beim Finanzamt einen Verlustvortrag führen. Das wäre mir am liebsten, dann könnte ich die Leiche aus dem Depot entfernen.
Es wäre nett wenn sich jemand die Mühe macht hier Auskünfte zu geben. Damit kenne ich mich leider nicht aus. Erschwerend kommt noch hinzu dass ich bei der Depotbank aufgrund einiger Grossverluste aktuell einen 6 stelligen Verlustvortrag führe und perspektivisch überhaupt gar nicht in die Position komme Gewinne zu verrechnen die über den Verlustvorrag hinaus gehen. Ich muss also ggf. mit 20-30 Jahren rechnen bis ich aus dem ganzen Mist raus bin.
Meine Lehre daraus ist, dass wenn eine insolvenz im Raum steht (leider habe ich mit FGR noch so einen Kandidaten bei dem ich sogar noch höher investiert bin) ich auf jeden Fall den Verlust realisiere bevor die Aktie komplett wertlos geworden ist. Dann bekommt man zar auch "kein" Geld zurück, aber immerhin hat man einen Verlustvortrag verbrieft, der nicht verfallbar ist und ohne Anträge verrechnen kann. Schöner Mist.
Danke Euch im Voraus |