Angeblich hohe Auflagen Der "Bild"-Zeitung zufolge hatten die USA ihre Freilassungsofferte an weitreichende Bedingungen geknüpft. So sollten die deutschen Behörden garantieren, dass Kurnaz nach seiner Rückkehr nach Bremen keine terroristischen Aktivitäten entfalten könne. Zudem sollte Deutschland gemeinsam mit Kurnaz zwei ebenfalls in Guantanamo festgehaltene Angehörige der muslimischen Uiguren-Minderheit aus China aufnehmen. Daraufhin habe die Bundesregierung das Angebot abgelehnt. Auch die "Stuttgarter Nachrichten" berichten von strengen US-Auflagen für eine Freilassung von Kurnaz. Sowohl 2002 als auch kurz vor seiner Rückkehr 2006 habe die US-Regierung darauf bestanden, dass Kurnaz von deutschen Sicherheitsbehörden rund um die Uhr observiert werde. Die Bundesregierung habe sich dagegen einen erstklassigen Freispruch für Kurnaz gewünscht, zitierte die Zeitung einen damals angeblich involvierten SPD-Politiker. "Die Regierung wollte sich nicht jemanden ans Bein binden, der keinen deutschen Pass, sondern einen türkischen Pass hatte und der aus US-Sicht immerhin so gefährlich war, dass er 24 Stunden am Tag zu beobachten ist", zitierte das Blatt den Politiker. Rumsfeld blockierte Freilassung Der "Focus" berichtet unterdessen, eine Freilassung von Kurnaz sei 2003 zunächst am Einspruch des US-Verteidigungsministeriums gescheitert. In einem Schreiben vom 13. Februar 2003 habe das FBI auf die Zuständigkeit des Ministeriums verwiesen. In der Behörde des damaligen Amtschefs Donald Rumsfeld gebe es nicht die Absicht, den Häftling freizulassen. Andere US-Behörden hätten dagegen Ende 2002 der Bundesregierung signalisiert, Kurnaz sollte wegen nicht feststellbarer Schuld aus dem Gefangenenlager auf Kuba entlassen werden, berichtete das Magazin. |