Das GG wird von denen nicht geachtet und der Arbeitgeber kann Empfehlungen aussprechen aber verlangen darf er es nicht,sollte er das machen gibt es ein Schreiben von Rechtsanwalt,das der Arbeitgeber es bestätigen soll mit dem Impfen und dann kommt nichts,weil keine Rechtsgrundlage und wenn er das verlangt kommt er auch für die Folgeschäden einer Impfung auf. Dieser Totimpfstoff ist auf sie normale Deltavariante abgestimmt,nächstes Jahr ist es dann nennen wir ihn Delta Merkel Keim 2 und es müßte wieder gegen die Influenza geimpft werden. Die Impfstoffe von Moderna oder Biontech sind auf den Markt gekommen als es die Alpha Variante gab und ich vermute die Booster Impfungen sind gegen Delta. Das ganze ist nur eine Grippeschutzimpfung,weil ja auch Herr Drosten schon sagte Corona ist nur eine mittelschwere Grippe und hätte man das laufen lassen wären wir schon durch und diese unseglichen Tests,daß ist sobald wenn ich am frühen Morgen zur Polizei fahre und einen Alko Test haben will im sicher zu sein,daß ich nüchtern bin. |