@hermann verspätete Rückmeldung zu deiner Anmerkung bzgl. Quellensteuer.
Quellensteuer ist grundsätzlich die Bezeichnung einer Steuer die direkt an der Quelle anfällt, mehr erstmal nicht. Ob und wann eine Quellensteuer anfällt hängt von den Regeln des Landes ab, wo die Aktie steuerlich gelistet gehandhabt wird. Bei Kursgewinnen fällt üblicherweise keine Quellensteuer an, zumindest fällt mir spontan kein Land ein bei dem das der Fall ist. Bei (Gewinn)Ausschüttungen wie Dividenden in einigen Ländern schon.
Fällt Quellensteuer an wird diese direkt (an der Quelle) quasi vom Unternehmen bereits bei Ausschüttung abgeführt, an das Finanzamt des Landes. So stellt das jeweilige Ursprungsland sicher immer an seine Steuern zu kommen.
Für die Steueransässigkeit in Deutschland kommt diese Steuerbrechung hinzu, oben drauf. Gibt es ein (automatisiertes) Doppelbestuerungsabkommen. Wird die Quellensteuer automatisch angerechnet auf die zu entrichtende Steuer im eignen Land sodass der Betrag für die Gesamtabgabe der Steuer im eigenen Land entspricht. Gibt es das nicht werden mehrfach steuern abgeführt (Quelle + eigenes Land). Hier kann und muss man sich dann selbst bemühen möglichst alles von der Quellensteuer aus dem Ursprungsland wieder zurück zu bekommen. Das ist aufwändig und kann auch Gebühren der Bank etc. kosten. Hab ich noch nie gemacht.
Fazit für mich. Auf die Quellenbesteuerung und Abkommen achten. Bei US werten beispielsweise gibt es ja auch eine Quellensteuer von 15% diese wird allerdings automatisch verrechnet. Es gibt dann den Quellensteuer Topf. Hier aber Achtung, dass zuerst der Freibetrag aufgebraucht wird bevor der Quellensteuertopf verwendet wird, dies als Feinheit.
Für mehr Infos einfach mal auch googlen.
VG Duracell
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