...kannst Du, wenn ich sauber arbeite (also tweet-antowrt-antwort-antwort-...) am Ende als Antwort "@threadreaderapp unroll this please" einfügen und dann den Threadreader-Link hier einfügen.
Ergebnis: https://threadreaderapp.com/thread/1929966399570489721.html
Du kannst dann z.B. alles in eine KI schmeißen un um eine Zusammenfassung bitten, in diesem fall scheitert die KI allerdings, da das Thema sich ändert. Aber Du kannst gerne Auszüge in die KI werfen - auch dann kommt es aber noch zu Fehlern
Der Autor kritisiert das Wirecard-Strafverfahren und insbesondere den Umgang mit einem zentralen Dokument – dem sogenannten TPA Reality Check (TPARC) – sowie mit einem der angeblich wichtigsten Zeugen: Dr. Michael Jaffé, dem Insolvenzverwalter von Wirecard.
1. Dr. Jaffé als "Superzeuge": Bereits im September 2023 wurde Dr. Jaffé von der Anklage als zentraler Zeuge angekündigt, doch bis vor kurzem war er nicht einmal in Stadelheim erschienen. Der Autor stellt provokant die Frage, ob Jaffé sich nicht traue zu erscheinen oder ob ihn jemand bewusst nicht eingeladen habe. Dies wirft ein Licht auf mögliche taktische oder inhaltliche Schwächen der Anklage. Nun, da Jaffé endlich ausgesagt hat, sieht der Autor sich in seiner Kritik bestätigt: Die Vernehmung sei ein völliges Fiasko gewesen. 2. Kritik am TPARC-Bericht: Im Mittelpunkt der Kritik steht der Bericht zur Existenz und möglichen Höhe des Drittpartnergeschäfts ("Third Party Acquiring") der Wirecard AG, der sogenannte TPARC. Der Bericht stammt vom Group Compliance Office (GCO) der Wirecard AG, datiert auf den 26. März 2021. Er wurde weder von der Kanzlei Gleiss Lutz noch vom Insolvenzverwalter selbst verfasst, wird jedoch in der Öffentlichkeit oft fälschlich ihnen zugeschrieben. Auch im Abschlussbericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) wird lediglich auf interne Materialnummern verwiesen, nicht auf namentliche Autoren. Der Autor betont, dass die Qualität und Aussagekraft eines solchen Berichts nicht von der bloßen Reputation einer Kanzlei abhängen dürfe, sondern davon, wer die Inhalte recherchiert und verfasst hat – mit welcher Qualifikation und welchem Sachverstand. Da diese Informationen fehlen oder unklar sind, sei der Bericht methodisch schwach. Die Verwendung des Begriffs „aus forensischer Sicht dilettantisch“ ist laut dem Autor keine pauschale Herabwürdigung von Gleiss Lutz oder Jaffé, sondern eine fachliche Kritik an der Qualität des konkreten Textes. 3. Verantwortung von Gleiss Lutz, Jaffé und der Staatsanwaltschaft: Obwohl weder Gleiss Lutz noch Jaffé direkt als Verfasser des Berichts genannt werden, hätten sie sich diesen Bericht offensichtlich zu eigen gemacht und ihn zur Grundlage wichtiger rechtlicher Bewertungen gemacht. Dadurch fällt die Kritik am Bericht auch auf sie zurück. Der Autor wirft ihnen vor, eine schwache und fachlich unzureichende Analyse als Beweismittel zu benutzen, was nun – mit dem „gescheiterten“ Auftritt von Jaffé als Zeuge – in ihren Augen als strategischer Fehler entlarvt wird. 4. Fazit des Autors: Die Vernehmung Jaffés [nein! Vernommen wurde reischl von GL!] habe die Schwächen der Anklage offengelegt und den Mangel an belastbarer, fachlich sauberer Beweisführung demonstriert. Der Autor fühlt sich durch die aktuellen Entwicklungen in seiner ursprünglichen Einschätzung bestätigt und sieht die Hauptverantwortung bei Jaffé, Gleiss Lutz und der Staatsanwaltschaft, die den Bericht und den Zeugen überhöht hätten.
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