Es ist einmal die Schuld, die zu tilgen gilt und diese steht unter der Garantie der jeweiligen CPU. Bsp.: Hemisphere ist der Nominalwert des Darlehens 750 Mio €. Der noch rückzahlbare Betrag steht bei 219 Mio €. Die bestehende Garantie über diesem Darlehen bleibt bis zum vollständigen Antrag auf "NULL" bei 772,5 Mio €. Das bedeutet, käme es zu einem Ausfallereignis während er bisherigen Laufzeit bis 31.12.2021 und der Schuldner Hemisphere kann nur 100 Mio € der sofort fälligen Summe von 219 Mio € begleichen, müßte aus der Garantie, gehalten durch SIHNV der Rest von 119 Mio € beglichen werden. Läuft der Vertrag bis zum Enddatum, welches jetzt vom 31.12.2021 auf den 30.06.2023 mit 6 monatiger Verlängerungsoption gelegt werden soll, dann ist entweder - die Summe von 219 Mio € vorher schon beglichen und die Garantiesumme wäre auch vorzeitig zu Ende - die Summe durch Tilgungszahlungen auf ein Minimum gesenkt und die Abschlusszahlung am Enddatum würde durch Hemisphere erfolgen - wäre Hemisphere am Enddatum nicht zur kompletten Begleichung der Schuld in der Lage, würde dies auf die Garantie zurückfallen
Nun ist ja schon lt. SEAG-CPU-Scheme-Explanatory-Statement, APPENDIX G - DEBT STRUCTURE CHART, von der rot H = Garantie die Differenz bis zur Restschuld blau C von 553,5 Mio € vorhanden. Also wäre die Garantie belastbar und man hat es bereits vor, es gibt für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Group Settlements bereits eine Gläubigerklasse die sich Settlement-Lender nennen und in die Hemispherekerbe treten würden. Wie hoch deren Finanzangebot ist, darüber ist die Außenwelt aber noch nicht informiert.
@Herr_Rossi, der 31.12.2021 steht als Enddatum in den bestehenden Verträgen, in den neuen, die erst nach Umsetzung des Scheme public gemacht werden würden, wäre das verlängerte Datum bis 30.06.2023 + 6 Monate dann gültig. Das war eigentlich eines der Ziele des Scheme.
Man sollte immerhin beachten, dass die Schuldner SFHG und SEAG ihre Finanzierungsverträge unter den Bedingungen der CVA´s ausgehandelt hatten. Es sind somit die schlechtesten Schuldner und dies bedurfte einer harten Garantiebestimmung, nicht nur einer Zusage, wenn die Töchter nicht in der Lage sind zu zahlen, dann machst eben die Mutter. Die steht EK mäßig auch eher auf den Knien als auf den Füßen.
Aber wenn es gelingt, so viel wie möglich an Garantiesumme über die Ziellinie zu retten, wäre dies bestimmt nicht schädlich ;-) |