Die Walter Bau AG hätte - ebenso wie alle anderen börsengehandelten Insolvenzunternehmen - nach einer Karenzzeit vom Handel ausgesetzt werden sollen, wenn es nach der Rechtsauffassung der von mir genannten Initiative ginge.
In den Fachausschüssen der europäischen Wertpapieraufsicht hat man in den vergangenen Jahren hervorragende Arbeit zum Schutze der Märkte und seiner Teilnehmer geleistet. Leider waren nicht alle Vorschläge der sachverständigen Anhörungsparteien adhoc dort umsetzbar. Aber man arbeitet weiter daran. ;-)
Die neuen regulativen Strukturen wurden zeitgemäß modular aufgesetzt, so dass zukünftige Rechtsgebungsverfahren in diese Richtung einfacher und in viel kürzerer Zeit möglich sein werden. Das betrifft auch bereits die Grundlagen zum 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz, welches hier in D voraussichtlich am 3. Juli in Kraft treten wird.
Wobei Walter Bau dort in der ersten Runde nur am Rande betroffen sein dürfte. Aber die Walter Bau AG wird aus heutiger Sicht ja vermutlich eh bald seinen letzten Gang antreten, schätze ich mal.
Weiterhin abwarten...
Meine Meinung. |