Feststellungsziele 1. unstrittig weiß hier im FORUM jeder 2. Wenn festgestellt wird, dass der IPO Prospekt in 2015 falsch war, Dann hängen die Banken erheblich mit drin. Commerzbank u.a. 3. wird schwer, wieso sollte Steinhoff gewußt haben, dass die Bilanzen falsch waren. Der Wirtschaftsprüfer hatte schließlich testiert. 4. AM 7.12.17 NICHT INFORMIERT könnte strittig sein. 5. Schadensfeststellung auf 84% des jeweilige Kaufpreises der Aktie. Das erscheint mir völlig schwachsinnig. Das würde ja bedeuten, dass je Aktie am 5.12.2017 den Wert von 16% des Erwerbspreises hätte. Würde bedeuten, eine Aktie mit Kaufpreis von 5 € hätte einen Wert von 80cent gehabt; Eine Aktie, die mit 3 € gekauft wurde, hätte einen Wert von 48 cent gehabt. Diesen Punkt kann meines Erachtens kein Richter dieser Welt in einem Urteil feststellen.
Insofern abwarten. Aber das dem Kläger in allen Punkten gefolgt wird, halte ich für sehr unwahrscheinlich.
|