Eine Handelsaussetzung kann von der Bafin verhängt werden, wenn extreme Unregelmäßigkeiten im fortlaufenden Handel einer Aktie sich zeigen und diese nicht mit der Faktenlage konform sind, sprich man aktive Marktmanipulation vermutet.
Oder, wie in den meisten Fällen, kommt dies vom Unternehmen selbst, wenn diese in ihrer zu verbreitenden Meldung eine Neubewertung ihrer Aktie sehen und dem Markt erst einmal Zeit geben wollen diese Meldung/Meldungen in aller Ruhe zu verarbeiten und damit den fair Value neu festzusetzen !
Oder, ein Unternehmen ist ganz schlau und verzichtet auf eine künstliche Kursaussetzung und wählt einen Termin zur Veröffentlichung der im Vorfeld von Handels-Feiertagen oder einem Wochenende liegt und präsentiert dann diese Meldung Nachbörslich, wenn alle Börsenplätze geschlossen sind. Auch so hat der Markt dann genügend Zeit und einige Tage um die Meldung entsprechend zu bewerten und der Aktie dann eine neue Bewertung zuzusprechen bzw. sie auf einem neunen fair-value einzustufen. Gerade wenn entscheidende Zahlen mit dabei sind, kann der Markt dann über einen längeren Zeitraum einen entsprechenden fair-value errechnen und aus der Erfahrung wird der dann um einen gewissen Prozentsatz überschritten, bei Wiederaufnahme des Handels da ja an der Börse die Zukunft gehandelt wird und nicht die Vergangenheit. |