"Habs nochmal exemplarisch in meiner Einkommenssteuererklärung geblickt, anscheinend wird vom Gewinn beim Verkauf die 25% Abgeltungssteuer direkt ans Finanzamt überführt - und in der Steuererklärung wirken die Kapitalgewinne nochmal Steuererhöhend -.- *seufz"
Mir ist auch klar, daß das doitsche Steuerrecht nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig ist, und es wird auch von der Belastung für Aktionäre immer schlimmer, aber dennoch ist das obige so nicht richtig.
Von der technischen Seite ist es eher einfach: die Abgeltungssteuer (+SZ ) wird bei Gewinnen von der Bank automatisch abgeführt und damit ist deine Steuerschuld "abgegolten". Da muss auch in der Regel nix mehr gesondert erklärt werden und keinesfalls wird über die Abgeltungssteuer mehr draufgepackt über die Einkommenssteuererklärung.
Wieviel von deiner Bank aktuell ans FA abgeführt würde, kannst bei deinem Broker jederzeit einsehen: Stichwort Steuertopf: Da stehen dann auch die Beträge für Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer drinne. |