Der Emittent ist berechtigt, sämtliche Optionsscheine einer Serie während ihrer Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen durch Bekanntmachung gemäß Nr. 4 der Allgemeinen Bedingungen mit Wirkung zu dem in der Bekanntmachung genannten Kündigungstermin (der "Kündigungstermin") zu kündigen. Eine Kündigung gemäß dieser Nr. 4 kann erstmals 3 Monate nach dem Ausgabetag erfolgen. |