bzw. die da geltenden Währungs-Kurse für den Fall A durch den am Bilanzstichtag geltenden sozusagen überschrieben werden, will sagen, nur der letzte hat juristisch Bestandskraft, für den Ausweis des Jahresgewinns eben. (Oder andersrum, man kann nicht durch Addition/Subtraktion der 4 Quartals-Werte für meinen Fall A ermitteln, wie der Ganzjahreswert aussieht, denn der wird mit dem Bilanzstichtags-Kurs ermittelt ..., meine ich! Bin aber kein Fibu-Experte, schon gar nicht auf dem Währungsgebiet) |