Um eine zeitnahe Mittelzuführung nach erteilter Sanierungsbefreiung durch die BaFin zu gewährleisten, haben Vorstand und Aufsichtsrat heute beschlossen, die nach der Verpflichtungsvereinbarung vorgesehene erste Kapitalerhöhung zeitnah durchzuführen. Diese Barkapitalerhöhung soll als Bezugsrechtskapitalerhöhung durch weitere Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 erfolgen. Es wird ein Emissionserlös von ca. 6,5 Mio. EUR angestrebt. Das Bezugsangebot soll voraussichtlich am 8. Mai 2020 beginnen und am 22. Mai 2020 enden. Der Bezugspreis, das Bezugsverhältnis sowie die Anzahl neuer Aktien werden noch festgelegt.
Die Verpflichtungsvereinbarung steht unter der Bedingung, dass der noch festzusetzende Bezugspreis der neuen Aktien volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft in den fünf Börsenhandelstagen vor dem 27. April 2020 nicht überschreitet. Das bedeutet, der noch festzulegende Bezugspreis darf den Betrag von 1,12 EUR nicht überschreiten. |