du hast verständigungsschwierigkeiten. "bzw. Nachtrag konzentrieren". dieser teil ist, aus meiner sicht, total überflüssig. glaube, es hat sich noch gar keiner richtig gedanken gemacht .. ende februar ist der prospekt abgelaufen. genau 1 jahr .. wie ich schon immer geschrieben habe, es wird ein neuer prospekt notwendig sein. die ganze nachtragsgeschichte, in den meldungen, passt so nicht.
oder meinen die schon den nachtrag für den neuen prospekt???? nö, oder .. den machen die bestimmt gleich richtig. eine verlängerung des prospktes ist nicht möglich, meine ich.... oder hast du etwas gegenteiliges? ich lerne gern ..
nicht wer lesen kann ist im vorteil. wer es versteht, bestimmt... "(1) Ein Prospekt ist nach seiner Billigung zwölf Monate lang für öffentliche Angebote oder Zulassungen zum Handel an einem organisierten Markt gültig, sofern er um die nach 16 erforderlichen Nachträge ergänzt wird." quelle bafin und andere...
also welcher nachtrag ist gemeint? noch einer für einen monat? nun du ... |