1. diese Art der Verlustverrechnung ist nicht zulässig, Verluste aus Aktienverkäufen können nicht mit Ertragsgewinnen oder Gewinnen aus anderen Einkunftsarten gegengerechnet werden.
Die Meisten Kommunen halten Anteile aus der Anfangszeit des Börsengangs der Versorgen, sie sind noch im Plus, wenn auch der gesunkenen Börsenwert und die gesunkenen Dividende schmerzlich ist.
2. Eine Insolvenzgefahr besteht nicht , die Haftungssumme auf höchstens 2,5 Mrd. Euro gedeckelt. Der Imageschaden wäre aber gegeben.
Die geringe Haftungssumme finde ich zwar selbst bedenklich, erklärt sich aber historisch. Die Energiekonzerne hätten sich allein aus ökonomischer Sicht nie alleine auf deas Risiko Kernenergie eingelassen. In den 50, 60igern und insbesondere zur Ölkrise 1972 war der politische Druck auf die Energiekonzerne immer mehr Atomstrom zu liefern extrem hoch, dafür gab es seitens der Politik Benefits in Form staatlich geförderter Forschungsreaktoren, Zusagen bzgl. der Endlagerung und halt auch günstige Haftungsbeschränkungen bei deren Überschreiten halt der Staat aufgrund seiner Eigeninteressen an der Atompolitik einzustehen hal.
Historisch vielleicht mit dem heutigen Wissen ein Blödsinn, aber es geht nicht an, dass sich die Politik aus ihre eigene Verantwortung - es gab ja sogar ein eigenes Atomministerium, welches für die heutigen Zustände verantwortlich ist - stiehlt und allein den Energieversorgern den Schwarzen Peter zuspielt.
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