Wenn eine Verlängerung folgen soll, hätte sie beantragt werden müssen. Man ist vor Überraschungen nie sicher, aber nach meinen Recherchen hätte eine Verlängerung spätestens eine Woche vor Angebotsende beantragt und veröffentlicht werden müssen. Ich lese weder das eine noch das andere. Angenommen, eine Verlängerung käme, dann würde sie vom 13. bis 26.06. laufen. Dann würde es in diesen Tagen Sinn machen, Kurse unter 2,31 zu nutzen, um die Aktien an Fosun abzugeben. Der Kurs wird nicht mehr gedeckelt, denn sonst sähen wir die 2,24 o.ä. nicht bzw. das Volumen wäre höher, weil UBS und andere die Aktien gleich abduschen würden. In meinen Augen also keine Verlängerung. Dein "Bankbeamter" hat keinen Durchblick oder es liegt ein Missverständnis vor. |