Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Holding In meinen Augen sehe ich in unten eingefügten Nachteilen, die Vorteile die das BES-Management ausnutzt. Definition nach KAGB-E (Deutschland) Der Begriff „Holdinggesellschaft“ soll im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds in deutsches Recht erstmals gesetzlich definiert werden. Nach dem bisherigen (2012) Gesetzentwurf ist eine Holdinggesellschaft eine Gesellschaft, die „an einem oder mehreren anderen Unternehmen eine Beteiligung hält, deren Geschäftsgegenstand darin besteht, durch ihre […] Beteiligungen eine Geschäftsstrategie […] zur Förderung deren langfristigen Werts zu verfolgen, und bei der es sich um eine Gesellschaft handelt, die entweder 1. auf eigene Rechnung tätig ist und deren Anteile zum Handel auf einem geregelten Markt in der [Europäischen] Union zugelassen sind, oder 2. die […] nicht mit dem Hauptzweck gegründet wurde, ihren Anlegern durch Veräußerung ihrer Tochterunternehmen oder verbundenen Unternehmen eine Rendite zu verschaffen.“ – KABG-E vom 20. Juli 2012[1] Die Definition zielt vor allem darauf ab, Unternehmenshierarchien von Kapitalverwaltungsgesellschaften („Investmentvehikeln“) abzugrenzen, die bestimmten gesetzlichen Regulierungen nach KAGB unterliegen sollen. Daher liegt die Betonung auf der Förderung des „langfristigen Werts“ und der Verneinung der Gewinnerzielung durch bloßen Erwerb und Wiederverkauf von Tochterunternehmen. Ferner definiert das KAGB nach diesem Entwurf nicht die ganze Hierarchie, sondern nur die bei relativer Betrachtung jeweils obere Ebene als Holdinggesellschaft. Im Unterschied zu verbundenen Unternehmen nach § 15 des Aktiengesetzes verlangt die Holdinggesellschaft per Definition weder Mehrheitsbeteiligung, noch wirtschaftliche Abhängigkeit, noch sonstige explizite Verträge zwischen den Unternehmen. Sie erlaubt diese Sachverhalte aber sehr wohl. Selbiges gilt auch für die Abgrenzung vom Begriff des Konzerns nach § 18, der eine besondere Form verbundener Unternehmen darstellt. Nachteile Die Nachteile einer Holding liegen in der allgemeinen Abhängigkeit, Anonymisierung und der Ähnlichkeit wie bei der Geschäftsbereichorganisation. Durch die Strukturierung in Tochterunternehmen kann in diesen eine Blindheit gegenüber den Zielen des Gesamtkonzerns entstehen. Durch deren rechtliche Selbstständigkeit entsteht darüber hinaus ein deutlich höherer administrativer Aufwand. |