Kann man Chaos und Dilettantismus noch toppen?? Ja, es geht noch. Nachdem der europäische und der russische Weg im Chaos geendet hat. Das Ergebnis mit den nicht mehr abgleichbaren Büchern ist bekannt. Jetzt wird mit der im Grunde gar nicht benötigten Ausnahmegenehmigung erreicht der Dilettantismus der Handelnden einen vorläufigen Höhepunkt. Die Bundesbank hat beschlossen, den Tausch von ADR's durch Ausnahmegenehmigungen zu forcieren. Hierbei sind jedoch wichtige Fragen für den Anleger nicht geklärt. 1. Ist eine Ausnahmegenehmigung zwingend erforderlich, um die ADR in Aktien umtauschen zu können? Die Ausnahmegenehmigung ist nach festen Dafürhalten vieler Marktteilnehmer und auch Anwälten nicht zwingend erforderlich. Die Deutsche Bundesbank als auch Euroclear und andere Marktteilnehmer vertreten die Auffassung , dass es einer Genehmigung nicht zwingend bedarf. Clearstream stellt sich derzeit auf den Standpunkt, dass man ohne eine Genehmigung den Umtausch von ADR in Aktien russischer Emittenten nicht unterstützen könne und die Bearbeitung zur Umwandlung bis auf Weiteres ausgesetzt werden müsse (hier nachzulesen: https://www.clearstream.com/clearstream-en/...ment/a23056-3604478).2. Welche ADR's umfassen die Ausnahmegenehmigungen 2. Welche ADRs unterliegen einer Ausnahmegenehmigung Man müsste annehmen, dass alle ADR bei denen die Kunden von ihrem Broker angeschrieben wurden für eine Sondergenehmigung in Betracht kommen. Da wurden Kunden beispielsweise für Sberbank ADR eine Genehmigung einzuholen. Sberbank ist stark sanktioniert und wird meiner Meinung nach mit Sicherheit nicht über Clearstream beliefert werden. Was ist mit den ADR's, wo die Bücher geschlossen sind??? 3. Listen über ADR's, die gewandelt werden können Warum sind diese Listen nur über Umwege erhältlich und nicht der Öffentlichkeit bekannt?? Dann hätten sich viele Anleger die Mühe für die Beantragung einer Genehmigung sparen können. 4. Frist für einen Umtausch 2. Nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats abweichend von Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Union niedergelassenen Einrichtung bis zum 25. Dezember 2023 genehmigen, ein Aktienzertifikat, dem russische Wertpapiere zugrunde liegen. Man muss sich einmal vorstellen, da gilt die Genehmigung nur bis zum 25.12.2023, da bis dahin ein Aktienzertifikat umgewandelt werden muss. Wie soll das denn funktionieren?? 3. Baldmöglicher Verkauf nach Wandlung, sofern ein Handel wieder möglich ist. Ein wichtiger Punkt, der einen möglichen Wandel vielleicht für immer erübrigt. Früher war nie die Rede davon, dass gewandelte Aktien zu einem Zeitpunkt verkauft werden müssen, sobald wieder ein ordnungsgemäßer Handel stattfindet. Scheinbar hat sich das geändert. a) Die Raiffeisen Russia macht das scheinbar zur Bedingung Gemäß Kundenanschreiben:Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn bestimmte in der geänderten Verordnung genannte Bedingungen erfüllt sind. Die RBI geht davon aus, dass die Verordnung darauf abzielt, das Problem des unvermeidlichen Umgangs mit NSD im Prozess der ADR/GDR-Konvertierung in russische Basiswerte zu lösen. Die OeNB hat bestätigt, dass die RBI einen Antrag auf Genehmigung der Konvertierung von DRs, die sie für ihre Kunden verwahrt, stellen kann. Allerdings müssen vollständige Informationen und Nachweise über die wirtschaftlichen Eigentümer der DRs vorgelegt werden, da die RBI gegenüber der OeNB für die Einhaltung aller Bedingungen der Genehmigung in jedem einzelnen Fall verantwortlich ist. Da ein Verkauf der zugrunde liegenden Wertpapiere aufgrund russischer Gegenmaßnahmen möglicherweise nicht sofort möglich ist, reicht es aus, wenn der wirtschaftliche Eigentümer seine Absicht nachweist, die zugrunde liegenden Wertpapiere solcher DRs zu verkaufen. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass der wirtschaftliche Eigentümer beabsichtigt zu verkaufen, und ein solcher Verkauf muss durchgeführt werden, sobald die russischen Rechtsvorschriften dies zulassen.
www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/gazprom-banknachrichtb) Telefonat vom 18.09.2023 eines Foren Teilnehmers mit der Deutschen Bundesbank Ich habe zu dem Thema die telefonische Hotline der Deutschen Bundesbank kontaktiert. Der Mitarbeiter meinte, nach seiner Interpretation habe der Verkauf sobald wie möglich ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen. Weiter führte er aus, dass eine Überprüfung der Durchführung des Verkaufs seitens der Bundesbank nicht erfolgen würde, aber die Verfolgung von Verstößen ggf. durch andere Stellen erfolgen werde. Auf meine Frage, warum es keine Genehmigung zum Umtausch gebe, für den Fall, dass keine Verkaufsabsicht vorliege, antworte er, dass nach Auffassung der Bundesbank - entsprechend der auf der Webseite veröffentlichten Stellungnahme - hierfür gar keine Genehmigung erforderlich sei. Clearstream vertrete hier möglicherweise - evtl. wegen noch weitergehender US-Sanktionen - eine andere Rechtsauffassung.
Auf meine Frage, inwieweit es rechtlich problematisch sein könnte, wenn man die Sondergenehmigung nutze, um etwas ohnehin Erlaubtes zu erreichen (Umwandlung ohne tatsächlicher Verkaufsabsicht), meinte er, dass es schon ein Problem sein könne, wenn man die Umwandlung auf Grundlage einer Genehmigung durchführe, die unter der Auflage des Verkaufs erteilt werde, und diesen dann aber nicht realisiere. Gelöst: Russische ADR's umwandeln in Orginal Aktien. – Seite 224 - comdirect
5. Anstehendes 12. Sanktionspaket mit weiteren Sanktionen gegen russische Vermögen EU bereitet zwölftes Sanktionspaket gegen Russland vor: Das steht drinIm Oktober soll das neue Sanktionspaket von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet werden. Einigen Ländern gehen die Sanktionen nicht weit genug. Neue Sanktionen gegen Russland: EU plant den Wideraufbau der UkraineEin Vorschlag, der schon seit längerem diskutiert wird, könnte im nächsten Sanktionspaket tatsächlich enthalten sein: Gewinne aus eingefrorenen Zentralbankguthaben zur Unterstützung der Ukraine verwenden. Im elften Paket hatten sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, Vermögenswerte von über 100 russischen Personen und Organisationen einzufrieren. Bisher wurde diese Maßnahme aufgrund rechtlicher Bedenken nicht umgesetzt. Es bleibt also unklar, ob ein Teil der rund 200 Milliarden Euro eingefrorener Vermögenswerte der russischen Zentralbank, in den Wideraufbau der Ukraine investiert werden.
Fazit: Die Zeit ist überfällig, dass sämtliche am Umtauschprozess Beteiligten, den Anlegern nicht nur mit Halbwahrheiten, Fakes und Finten gegenüber treten. Das Vertrauen in die Politik, in die Finanz- und Aufsichtsbranche hat schweren Schaden genommen. Was gestern vielleicht noch richtig war mit der Einrichtung von russischen Depots, der Wandlung von ADR und der Verwahrung von Aktien, kann ex post betrachtet vielleicht ein Fehler gewesen sein. Hellseher sind wir alle nicht und können nur nach bestem Wissen und Gewissen handeln und beraten. "Jede weitere Verschärfung über möglich Sanktionspakete könnte die Anleger in besonderem Maße treffen, da davon auszugehen ist, dass die russische Regierung die Sanktionen spiegeln wird. Das könnte sehr schnell die Dividenden der Anleger von Typ C Konten betreffen". Wollen wir es nicht hoffen. In diesem Sinne drücke ich uns allen die Daumen, dass wir eines Tages noch möglichst unbeschadet aus dieser misslichen Situation herauskommen mögen. Dieser Artikel spiegelt ausschließlich die Meinung des Verfassers wider und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben ohne Obligo.
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