Wenn ich es richtig verstanden habe (die Informationen, die da mal wieder durchgesickertsein sollen, sind ja mehr als dürftig), ist es direkt an die StA gegeben worden. Von der StA Bochum. Ich kann das nicht richtig einordnen. Ein Anfangsverdacht und damit die Einleitung eines Strafverfahrens kann auch schon in Bochum erfolgt sein. Die Hürde für einen Anfangsverdacht ist gaaaaannnnzzzz niedrig. Eigentlich reicht es immer, wenn in Betracht kommt, dass irgendwas passiert ist. Das muss auch nicht förmlich erfolgen. Passiert im Straßenverkehr z.B täglich xfach, wenn irgendwer nach Alkohol riecht... Dafür, dass es hier schon ein Verfahren gab, spricht letztlich die Abgabe. Sonst hätten die es verschwinden lassen. In Müchen geht das also ein, wird der und der Abteilung zugeordnet, bekommt ein Aktenzeichen und der Sachbearbeiter guckt, ob es zeitlich ganz viel mehr drängt, als den Krempel der schon auf seinem Schreibtisch liegt. Er hat sich wohl dagegen entschieden und die Sache auf Wiedervorlage gelegt. Das passiert eher maximal monatlich, vielleicht auch Wiedervorlage erst in einem halben Jahr. Der hätte sich das dann erstmal genauer Anschauen müssen und an die Polizei/ Steuerfahnung (keine Ahnung wie das in Bayern organisiert ist) die Abgabe verfügen müssen. Aber, wenn das hier gewissermaßen den umgekehrten Weg geht (nicht von der Polizei/Fahndung zur StA sondern von der StA zur Fahndung) muss er denen etwas konkretere Maßgaben mitgeben. Vermutlich benötigten die auch erstmal einen richterlichen Beschluss um seine Konten etc. zu durchleuchten ... Daher ist das mit dem halben Jahr nicht soooo ungewöhnlich. Es ist ja ein ganz normaler Vorgang, Gründe zu Eile kennen wir zumindest nicht. Mein Tipp ist also, dass die Überprüfen ob der Uli von dem Strafverfahren gewußt haben könnte. Dass müssten die ermitteln, wegen 371 II AO: "eine der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste oder". Denn dann wäre seine Anzeige nicht mehr rechtzeitig. Es soll keinen Bonus mehr geben, wenn man weiß, dass man aufgefolgen ist. Wenn hier bereits ne Akte zu Uli existierte, ist es logisch, dass die wissen wollen, ob er wußte das sein Name bereits gehandelt wurde oder ob er wußte, dass er auf der CD war. |