Dieser Thread soll Erfahrunen mit Mietnomaden offenlegen und als Informationsquelle zum Schutz vor solchen Menschen dienen.
Ich hatte immer gehofft vor diesen Leuten verschont zu bleiben. Doch jetzt hats mich erwischt. 4500,00 Euro Mietrückstände.Sobald sich die Wohnung wieder in meinem Besitz befindet werde ich die Bilder reinstellen.
Das Schlimme, der Gesetzgeber schützt solche Banausen mit völlig ungeeigneten Mietgesetzen.
gate4share
: Die MIeten sind doch auch hoch in München
Da tut sich der Vermieter aber keinen Gefallen.
Im Übrigen, kann die Stadt entweder schon dagegen was machen, oder kann eine Verordnung in Kraft setzen und dann diese Vermieter zwingen zu vermieten.
----------- Ich als Jüdin sage: Israels Besatzungs- und Siedlungspolitik ist unerträglicher und verabscheuungswürdiger Staatsterror" Evelyn Hecht-Galinski
per Gerichtsbeschluss zugebilligt.. diese gelten zwar 30 Jahre, aber wo nichts zu holen ist, ist nichts zu holen! (Offenbarungseid!! )Ein gebranntes Kind scheut daher das Feuer.. deshalb Finger weg vor dem Vermieten.. leere Eigennutzung ist angesagt.. ist viel streßfreier und zielführender
mein letzter Mieter wollte nach Auszug nicht malern.. die Wände waren orangefarben mit Strukturspachtelung, schräg verlaufend.. da prozessiere ich gerade noch heute!
hab die Schnautze vom vermieten deshalb gründlich voll und zum vermieten zwingt mich hier keiner! .. ja wo leben wir denn !!
----------- Diplomatie ist das halbe Leben. Keine Macht den Radikalen. Gegen "willkürliche Zensur" und für freie Ausübung der demokratischen Grundrechte wie der Rede- u. Meinungsfreiheit
gate4share
: nun, vor etwa 12 bis 15 jahren, hat die Stadt Köln
das ganz rigoros durchgeführt. Da war wohl gerade eine hohe Wohnungsknappkeit in der Rheinlandmetropole
Sagte ja bereits, dass ich nicht weiss auf welcher Grundlage. Also ob da eigene Verordnungen der Stadt gab, ähnlich der Zweckentfremdung von Wohnräumen zu gewerblichen.
Nachdem also fast alle gewerblichen Räume die als Wohnungen errichtet und genehmigt wurden, aufgespürt waren und mit Bussgeldern und Abschöpfen der Mehrmiete abgestraft wurden widmete man sich den leeren Wohnungen.
Hier sollen zunächst alle Hauseigentümer angeschrieben worden sein, und die Namen der Mieter der wohnungen angeben .Wenn du schon Leerstände waren, wurden die Vermieter aufgefordert hier zu vermieten. Dann sollen zusätzlich noch ganze Strassenzüge, mit Bauplänen, aus der die Anzahl der Wohnungen je Haus ersichtlich waren mit den Unterlagen der Energieversorgern abgeglichen worden sein. Wohnung und keine Energie , hakte man nach, machte Hausbesuche, schrieb erneut den Vermieter an.
Kann mich genau erinnern, dass Zwangsgelder verhängt wurden und diese auch durchgesetzt wurden. Die sogar steigend waren - meine bis 10.000 Euro. Schliesslich soll auch eine Beschlagnahme der Wohnung mit MIetbesatz theoretisch gewesen sein. Ob das auch durchgeführt wurde, weiss ich nicht.
Auch scheint das schon lange nicht mehr so gemacht zu werden. Also glaube da kümmert sich heute auch keiner mehr drum........
Man soll nicht vermieten........
Und wovon soll ich dann leben?
----------- Ich als Jüdin sage: Israels Besatzungs- und Siedlungspolitik ist unerträglicher und verabscheuungswürdiger Staatsterror" Evelyn Hecht-Galinski
Das was in der letzten Zeit so für Regelungen bei Mietsachen verkündet wurden, geht mir sogar als Vermieter zu weit und sehe da doch einige Ungerechtigkeiten. Was ist so schlimm, wenn die Wohnung bei verlassen zu weißeln ist? Warum muss ich als Raucher nciht für die Schäden in der Wohnung haften ugn ggf neue Tapeten aufziehen?
Und warum hat man gegen Nomaden keine Changse?
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Das ganze verkommt ja hier zum reinsten Jammerthread.
Ein Vermieter hat es nicht schwer, wenn er eine Vermietung nicht als Selbstläufer betrachtet.
Wenn ich im Vorfeld einer Vermietung, die unter #19 genannten Punkte abarbeite und eine gute Portion Menschenkenntnis einfließen lasse, geht schon nicht mehr soviel schief.
Die Zahlung einer Kaution ist obligatorisch. Diese würde ich als Barkaution verlangen und auf einem Festgeldkonto anlegen.
Als weitere Sicherheit kann ich empfehlen, bei der NEUVERMIETUNG einer RENOVIERTEN Wohnung und RECHTSWIRKSAMEN MIETVERTRAG - einen Zuschlag für die Ausführung von Schönheitsreparaturen zu erheben (analog II.BV.) und die Endrenovierung selbst vorzunehmen. Sprich, man spart den monatlichen Zuschlag an und verwendet diesen zum Streichen der Wohnung nach Auszug. Wenn ich dann noch einen Rauchmelder montiert habe und die "Wartung" selbst vornehme, besichtige ich einmal im Jahr (Austausch der Batterie) die Wohnung, ohne dass der Mieter sich gegängelt fühlt.
Der zunehmenden Fluktuation kann ich entgegenwirken, wenn ich im MV einen gegenseitigen Kündigungsausschluß für 2 Jahre vereinbare. Will der Mieter vorher raus, muss er selbst einen mir genehmen Nachmieter stellen. Nachteile für den Vermieter gibt es dabei nicht, da Zahlungsverzug und alle weiteren Gründe für eine fristlose Kündigung, davon nicht betroffen sind.
Uund - wenn mir das alles zuviel Arbeit ist, dann muss die Verwaltung eben einem Profi in die Hände geben und die Verwaltungsgebühren eben zahlen.
Grüßle McM
----------- Dieses Posting begründet keine Verpflichtung des Autors, es sei denn dies wäre durch schriftliche Vereinbarung mit dem Leser vereinbart.
ausgezogen,wie ich aus der nachbarschaft erfahren habe. auch nebenkosten wurden wie strom ,gas und wasser wurden nun nicht mehr verbraucht. so dass dies wohl stimmen muss. ;-)
dann werde ich mal einen schlüsseldienst beauftragen und mir das chaos ansehen.
wenn die haustür offenstand, weil die in der eile nicht richtig geschlossen wurde, könnte man mit zeugen mal nachsehen, ob alles in ordnung ist............. :))) manchmal muss man auch eigeninitiative zeigen.
Nachsehen darf die Feuerwehr oder die Polizei, aber auch nur dann, wenn begründeter Verdacht besteht, dass ein Toter oder ein Verletzter drinnen liegt...
Ein guter Schlüsseldienst unterbindet sowas schon von vornerein, in dem er sich den Personalausweis zeigen lässt ODER aber den Räumungsbescheid.
Der Mieter hat als Besitzer der Mietwohnung das Recht, darüber zu bestimmen, wer die Mietwohnung wann und zu welchem Zweck betreten darf. Dieses Hausrecht gilt allen Dritten gegenüber, daher grundsätzlich auch gegenüber dem Vermieter und seinen Beauftragten.
McMurphy
: Wenn Du ne entsprechende Versicherung hast...
könntest Du ne Scheibe einwerfen (lassen) und am nächsten Tag doch mit Zeugen in die Wohnung, da Gefahr im Verzuge. Es könnte ja sein, dass die Heizung aus ist und die Leitungen einfrieren.
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;-) ich kann mindestens 3 zeugen nennen, die behaupten dabei gewesen zu sein, als die nomaden gesagt haben, sie sind jetzt draußen, aber den schlüssel haben sie weggeschmissen! ;-)