Kostenübernahmeerklärung
Sollten Sie bereit sein, die Kosten mit anteilig zu übernehmen, bitten wir Sie, unter www.sdk.org/kostenuebernahme eine Übernahmeerklärung abzugeben und uns die Höhe der anteiligen Kosten mitzuteilen, die Sie bereit sind, zu übernehmen. Sie können natürlich frei wählen, ob und falls ja, in welcher Höhe Sie Kosten übernehmen möchten. Würden 66% aller Betroffenen eine Kostenübernahmeerklärung abgeben und jeweils die zuvor genannten 5,76 Euro (netto) je 10.000 gehaltenen Steinhoff-Aktien zu bezahlen bereit sein, würden wir das geschätzte nötige Budget zusammenbekommen.
Wir würden nur dann die Kostenbeteiligung auch einfordern, sofern a) die insgesamt nötigen 312.000 Euro netto zugesagt werden,
b) die Aktionäre, die sich zur anteiligen Kostenübernahme bereit erklärt haben, mindestens 520 Mio. Aktien halten.
Sollten Kostenübernahmeerklärungen über 312.000 Euro eingehen, würden wir den anteiligen Betrag entsprechend für jeden reduzieren. Sollte am Ende des Verfahrens Teile des Budgets nicht verbraucht sein, erstatten wir den anteiligen nicht verbrauchten Teil des Budgets jedem Teilnehmenden zurück, sofern der Erstattungsbetrag größer als 50 Euro ist. Da die Anwälte den Antrag auf Sonderprüfung spätestens Anfang März bei Gericht einreichen müssen, benötigen wir leider relativ zeitnah ein Bild über die Bereitschaft zur Kostenübernahme. Sollten sich bis Freitag, 24.2.2023 um 9:00 Uhr nicht genügend Aktionäre dazu bereit erklärt haben, bzw. das Budget nicht erreicht werden, können wir den Anwälten kein Mandat zur Einleitung der Sonderprüfung erteilen.
quelle: https://sdk.org/assets/Klageverfahren/...V/Steinhoff-Newsletter-6.pdf
Es mag ja sein, dass ich blind bin, aber auch da finde ich einfach nichts, dass ein Mandat erteilt wurde
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