"vergißt er wahrscheinlich allzu gerne am montag zum staatsanwalt zu gehen und aqua des täuschungsversuchs und der bilanzfälschung anzuzeigen"
Nun warte doch erst mal ab, was in den SEC-Berichten drin stehen wird. Für falsche Angaben in diesen Berichten ist zunächst die SEC zuständig, bei der man seine Anzeigen einreichen kann. Die haben übrigens selber genug Sanktionsmöglichkeiten. Und was Täuschungsversuche betrifft, sind die erst strafrechtlich relevant, wenn jemand ursächlich dadurch rechtswidrig geschädigt worden ist. Die Anzeige wäre dabei Sache des Geschädigten. Damit kommt er aber auch nicht durch, wenn er es an der erforderlichen Sorgfalt bei der Auswahl von Aqua als Anlagemöglichkeit hat fehlen lassen. Wer also alle Warnsignale (die es zur Genüge gibt) verdrängt und ignoriert, dem ist schlecht zu helfen. Ich kann bloß immer wieder auf solche Warnsignale hinweisen. Ist alles hier bzw. bei wallstreet:online nachlesbar. Wer meint, diese umfangreichste Informationssammlung, die es über Aqua überhaupt gibt, als irrelevant abtun zu können, der hat eben zurecht das Nachsehen. |