Ob die Green Power Container erfolg haben werden oder nicht, das hängt nur wenig davon ab, ob die dahinter stehende Technologie patentrechtlich geschützt ist oder nicht. Da würde ich dir sogar zustimmen. Meine Meinung dazu ist, daß mit Patent genausowenig von den Dingern verkauft werden würden wie ohne. Als problematischer würde ich es ansehen, wie von Trendinvest und UTB für diese Geräte geworben wird. Im Prospekt ist zum Thema Patentsituation folgendes zu lesen: "Die Technologie des GPC ist durch mehrere angemeldete und erteilte Patente gesichert. Die Schutzrechte gelten noch ca. 17 Jahre und das nahezu weltweit (Ausnahme ist China). Für Europa ist das Patent erteilt, für die USA und Indien ist die Technologie bereits zum Patent angemeldet." Dazu wäre zu sagen, daß eine Patentanmeldung, die noch nicht als Patent bestätigt ist, noch keinerlei Schutzwirkung für die darin beschriebene Technologie hat. Die einzige Wirkung ist, das der gleiche oder ähnliche Inhalt wegen fehlender Neuheit nicht von einem anderen erfolgreich patentiert werden kann. Und welches sollen denn die erteilten Patente sein? Erteilt wurde bisher nur ein einziges (DE102007025671), das aber nicht das ist, was von Aqua angewendet wird. Alles andere sind nur Patentanmeldungen. Auch die internationale Anmeldung WO2009140944 ist bisher nur eine noch nicht als Patent bestätigte Patentanmeldung. Sie bezieht sich auf die Priorität der bereits aufgegebenen Patentanmeldung DE102008024116. Vielleicht hätte Aqua erst mal die Entscheidung über die internationale Anmeldung abwarten sollen, bevor man die deutsche Anmeldung fallen läßt. Jetzt haben die Anleger, die Anteile an solchen Green Power Containern erwerben wollen, die Möglichkeit auch nachträglich vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie sich von einer falschen Darstellung der Patentsituation getäuscht fühlen. Keine gute Basis, um darauf zukünftige Umsatze für Aqua aufzubauen. |