handelt es sich um einen Gerichtstermin für die bereits angemeldeten Forderungen, die aber nach der Frist zur regulären Forderungsanmeldung eingegangen sind. Die Insolvenzordnung unterscheidet sich hier nicht. An die Prüfungstermin entscheidet der Richter, ob er die nachträglichen Forderungen zulässt oder nicht, damit dann auf der Gläubigerversammlung auch die Stimmrechte sicher sind. Die Insolvenz wurde, wenn ich es richtig weiß 2005 eröffnet, wenn jetzt erst einem Gläubiger einfällt eine Forderung anzumelden, wäre diese sowieso lange verjährt. Natürlich kann ein Gläubiger, der in diesem nachträglichen Prüfungstermin abgelehnt wird, Beschwerde einlegen und wenn die Beschwerde (dauert meistens nur ein, zwei Wochen) abgelehnt wird, kann der Gläubiger natürlich klagen (das kann natürlich Monate dauern). So eine Klage kostet aber Geld und wenn angeblich die Hauptgläubiger schon vorneweg dem Insolvenzplan zugestimmt haben, wird der klagende Gläubiger kalkulieren müssen, ob es wirklich Sinn macht, zu klagen. In einer Gläubigerversammlung muss dann nur die Mehrheit sich für den Insolvenzplan entscheiden, dann geht es wie immer zurück zum Insolvenzgericht und der Richter dort beschließt dann die Insolvenz aufzuheben. Nach Rechtskraft (weitere 2 Wochen) ist dann die Insolvenz tatsächlich aufgehoben. In vielen Insolvenzen ist das Ergebnis der Gläubigerversammlung taggleich mit dem Beschluss des Richters, aber es kommt auf den Richter und auf monierende Gläubiger an. |