Steht so im Schweizerischen Obligationenrecht.
Steht auch so in der Einladung zur GV. Hast Du die denn nicht gelesen?
Wenn man mit dem Split nicht einverstanden ist, musst man dies bis zum 2. Nov. 2010 12:00 Uhr (Posteingang) RA Martin Grossmann per eingeschriebenen Brief, unter Vorlage einer Bankenbescheinigung über die gehaltenen Aktien, mitteilen oder man must an die GV gehen! Sonst nimmt der VR an, dass man einverstanden bist.
Schönes WE |