UPDATE ZUR STEINHOFF SARB-GENEHMIGUNG
Steinhoff International Holdings NV (" SIHNV ") bietet das folgende Update weiter zu den Ankündigungen vom 27. Juli 2020 (die " Juli-Ankündigung ") und dem 9. Oktober 2020 (die " Oktober-Ankündigung ") von SIHNV (zusammen mit seinen Tochtergesellschaften " Steinhoff "). ) in Bezug auf den Vorschlag zur Beilegung verschiedener Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche gegen Steinhoff (der " vorgeschlagene Vergleich ").
In der Oktober-Ankündigung haben wir Folgendes festgestellt:
"Steinhoff hat kürzlich bei der Finanzüberwachungsabteilung der South African Reserve Bank (" Finsurv ") die Zustimmung zu den grenzüberschreitenden Zahlungen beantragt, die im Rahmen des vorgeschlagenen Vergleichs zu leisten sind. Es gibt keinen festen Zeitplan für Finsurv, um auf die zu reagieren Anwendung, aber Steinhoff erwartet, in aktiven Gesprächen mit Finsurv über seine Anwendung zu bleiben. "
Steinhoff freut sich bekannt zu geben, dass er nun die Genehmigung von Finsurv für die im vorgeschlagenen Vergleich vorgesehenen grenzüberschreitenden Überweisungen erhalten hat. Die Genehmigung ist 12 Monate gültig.
Louis du Preez, Vorstandsvorsitzender und Vorstandsmitglied der SIHNV, sagte:
"Diese Genehmigung ist ein weiterer erfolgreicher Schritt in dem im Juli 2020 angekündigten Prozess. Die Abwicklung der bestehenden Rechtsansprüche gegen Steinhoff bleibt unsere oberste Priorität. Wir sind zuversichtlich, dass der vorgeschlagene Vergleich im besten Interesse aller Beteiligten liegt und sich weiterhin voll und ganz darauf konzentriert auf seine Umsetzung hinarbeiten. " |