Hallo zusammen.... frisch aus dem Urlaub habe ich diese Mitteilung erhalten.
Habt ihr euch schon damit beschäftigt ? Ich denke man sollte seine Ansprüche auf jeden Fall geltend machen! Es wäre nur richtig wenn Marissa etc. nachträglich noch etwas bluten....
Gruß
F
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Gegen die obige Gesellschaft ist in den USA eine Class-Action anhängig.
Eine Class-Action stellt eine nach US-amerikanischem Prozessrecht gegebene
besondere Klagemöglichkeit für eine Vielzahl von Personen dar, zum Beispiel
Aktionäre einer Aktiengesellschaft gegen die Gesellschaft.
Hierbei ist es jedoch nicht erforderlich, dass von vornherein alle Aktionäre
als Kläger auftreten. Die Besonderheit einer Klage als Class-Action besteht
darin, dass sich die Mitglieder der Class-Action auch zu einem späteren
Zeitpunkt der Klage anschließen und zum Beispiel durch Einreichen eines
"Proof of Claim" an einem Vergleich teilnehmen können.
Hierfür entstehen dem einzelnen Aktionär in den USA keinerlei Gerichts- oder
Anwaltskosten. Derartige Verfahren können sich erfahrungsgemäß über mehrere
Jahre hinziehen. Zur Teilnahme an dieser Class-Action sind alle Personen
berechtigt, die in der Zeit vom 30.04.2013 bis einschließlich 14.12.2016
Aktien der Yahoo! Inc. (WKN 900103/ISIN US9843321061) gekauft
oder anderweitig erworben haben.
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Nähere Informationen finden Sie auch im Internet unter:
www.yahoosecuritieslitigation.comProofs of claim müssen bis spätestens 01.09.2018 eingereicht werden.
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